Wien (OTS) - Zu dieser spannenden Frage nahmen Branchenexperten in einem Pressegespräch am 4. März im Hotel Rasmushof in Kitzbühel Stellung. Hotelier Sepp Schellhorn sowie Thomas Reisenzahn, Marco Riederer und Roland Pfeffer (Prodinger Beratungsgruppe) lieferten dabei konkrete Antworten auf aktuelle Fragen.
Nach einem von Sorgen und Ungewissheiten gekennzeichneten Saisonverlauf ist zuletzt wieder Optimismus aufgekommen. Man geht davon aus, dass der Höhepunkt der Pandemie überwunden ist und sich die Nachfrage in der Ferienhotellerie wieder erholt. Dem gegenüber stehen die Entwicklungen des aktuellen Weltgeschehens (Einmarsch Russlands in die Ukraine), die wieder zu volatilen touristischen Zeiten führen werden.
Trotzdem wäre es ein Erfolg, wenn die Ferienhotels in den Winterdestinationen heuer mit 70 Prozent des Ergebnisses aus dem Winter 2018/19 durchkommen. Der Gesamtumsatz pro verfügbarem Zimmer (gemessen an den Offenhaltetagen) ging in der Ferienhotellerie von Nov. bis Jänner um 37,0 Prozent zurück (zu 2019/20).
Der notwendige Aufbau eines Liquiditätspolsters war in der Wintersaison 2021/22 nicht möglich, da die Förderungen zwar die Verluste abdeckten, aber keine Liquidität erzeugten. Viel Eigenkapital wurde verbrannt, bedauert Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung. Das Problem der geringen Eigenkapitalquote wird sich deutlich verschärfen. Gutes Rating wird andererseits immer mehr zur Voraussetzung für Finanzierbarkeit. Kürzer werdende Produktlebenszyklen und spezifische Gästebedürfnisse schaffen Probleme in der Finanzierung insbesondere für kleine Unternehmen. Am Ende der Krise droht dadurch ein Systembruch.
Hier schlagen die Experten eine befristete Übergangsregelung bis 31.12.2023 vor, wonach das Vermögen (die stillen Reserven) begünstigt mit dem Viertel-Steuersatz aufgewertet werden und die Bilanzen das echte Eigenkapital aufweisen. Dadurch wird die Bonität gestärkt und die Abschreibungsbasis langfristig erhöht. Auch Für die vielen anstehenden Betriebsübergaben wäre das eine wesentliche Erleichterung.
"Die Branche hat mit tiefgreifenden Umwälzungen zu tun“, fasst Hotelier und Tourismus-Denker Schellhorn die Lage zusammen. Es sind dies:
Erforderlich, so Schellhorn, ist ein „Plan 1“ für den Tourismus seitens der Politik. Wer soll für wen wann werben (Stichwort Föderalismus)? Welche Ziele sind für die nächste Dekade realistisch? 150 Millionen Nächtigungen oder doch vielleicht andere Parameter? Weiters braucht es steuerliche Anreizsysteme, um Betriebe schließen zu können (Stichworte: Aufwertungsbilanz und Strukturbereinigung), eine dramatische Entlastung des Faktors Arbeit, alternative Finanzierungsformen sowie Wettbewerbsfähigkeit im Kontext der Nachbarländer.
Der Fachkräftemangel hat sich durch Corona nochmals zugespitzt. Zusätzliche Effekte, wie beinahe zwei fehlende Lehrlings-Jahrgänge und das Wissen um ein soziales Auffangnetz, habe viele Dienstnehmer dazu bewogen, auf andere Branchen auszuweichen. Die Experten sprechen sich daher u.a. für ein steuerfreies Bedienungsgeld von 5 Prozent für die Tourismusbeschäftigten und eine Vereinfachung der Lohnverrechnung aus. „Dienstleistung wird in Zukunft um einiges mehr kosten. Daran werden sich die Gäste gewöhnen müssen“, hält Reisenzahn fest.
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Prodinger Beratungsgruppe
Thomas Reisenzahn
+43 1 890 730 9
t.reisenzahn@prodinger.at
Wien (OTS) - Das schon länger bestehende Interesse an Hotel-Immobilien in alpinen Ferienregionen hat in jüngster Zeit nochmals zugenommen. Ausschlaggebend für den unübersehbaren Trend sind der gerade in Pandemiezeiten stark ausgeprägte Wunsch nach Immobiliensicherheit und die erhofften guten Renditen.
Tatsächlich ist die Ferienhotellerie im Vergleich zur Stadthotellerie bisher recht gut aus der Corona-Krise gekommen. Insbesondere die letzten Wintermonate haben gezeigt, dass Buchungen und die Performance wieder anspringen. Wie Marktbeobachter feststellen gibt es eine „Flucht von Investoren aus der Stadt“, was eine größere Nachfrage nach Investitionsmöglichkeiten in Berghotels ausgelöst hat. Immer mehr Projektentwickler sehen hingegen noch länger keinen Spielraum für Wachstum im urbanen Raum, weshalb sie verstärkt nach Potenzialen in den Alpen Ausschau halten.
Richtungsweisende Branchenveranstaltung am 19. Mai in Kitzbühel
Experten der Firma Prodinger, die rund 500 Hotelbetriebe in den Bereichen Steuerberatung, Tourismusberatung und Wirtschaftsberatung betreuen, weisen darauf hin, dass es der Ferienhotellerie noch länger deutlich besser gehen wird als den Stadtbetrieben. In der Realität sind aber geeignete Betriebe und Top-Lagen in den führenden Ferienregionen rar gesät.
Beim „Prodinger Summit“ am 19. Mai in Kitzbühel treffen einander Privat- und Konzernhoteliers, Immobilienexperten, Steuerfachleute, Hotelarchitekten und CEOs internationaler Hotelgruppen, um sich über die jüngsten Trends und Zukunftsperspektiven der alpinen Ferienhotellerie auszutauschen. Zur Sprache kommen werden auch neue Beherbergungsformen wie Tiny-Houses, Baumhotels und Glamping. All diese Varianten sind im Aufwind und erfreuen sich einer regen Nachfrage. Beim Prodinger-Summit werden die Fallstricke solcher Angebote durchleuchtet. Auch die „Hassliebe zu Investorenmodellen“ -wobei letztere zwischen Finanzierungsalternative und groben Raumordnungsbedenken pendeln - steht auf der Agenda dieser Pionier-Veranstaltung. Preissteigerungen bei Stahl, Bauholz und Dämmstoffen und die Engpässe bei Baumaterialien machen Neu- und Umbaumaßnahmen teuer. Beim Prodinger-Summit verraten Insider, wie trotzdem gute Lösungen für künftige Vorhaben gefunden werden können.
Folgende Referenten haben bereits bestätigt:
Moderation: Tarek Leitner, ORF
Zeit und Ort:
Der „Prodinger Summit“ geht am Donnerstag, 19. Mai 2022, von 10.00 bis 16.30 Uhr über die Bühne. Ort der Veranstaltung ist das Hotel Rasmushof, Hermann Reisch Weg 15, 6370 Kitzbühel.
[Link zum Aviso] (https://bit.ly/3JQUtGp)
Thomas Reisenzahn
+43 6542 736 61-1544
t.reisenzahn@prodinger.at
Wien (OTS) - Entscheider aus der alpinen Hotelimmobilien-Wirtschaft und der Hotellerie treffen einander am 19. Mai in Kitzbühel zum Gipfelgespräch. Thema dieses vom Beratungsunternehmen Prodinger einberufenen Experten-„Summits“ ist der unübersehbar gewordene Boom der alpinen Ferienhotellerie.
Gute Renditen und der Wunsch nach Krisensicherheit führten während der Pandemie zu einem regelrechten Run auf Immobilien der Ferienhotellerie. Justament am Höhepunkt der härtesten Tourismuskrise entsteht dadurch eine Vielzahl an neuen Hotelprojekten. Die Performance der Ferienhotellerie hat bereits das Bettenwachstum in den Städten überholt. Viele Investoren schenken dieser Entwicklung vermehrte Aufmerksamkeit. Private und Hotelgruppen erkennen die Marktchancen und reagieren mit innovativen Hotelkonzepten und alternativen Übernachtungsformen. „Der Facettenreichtum der Branche hat neue Höhen erreicht, die Lust auf Expansion scheint ungebrochen“, charakterisiert Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, die gegenwärtige Lage.
Es entstanden kreative Modelle der Hotelfinanzierung und Veranlagung. Manche Investorenmodelle, wie „Buy-to-let“, gerieten jedoch in Kritik. Betreiber und Gemeinden vertreten oft unterschiedliche Standpunkte. „Deshalb halten wir es für wichtig, die Situation grundlegend zu beleuchten. Wir wollen herausfinden, welche Chancen die alpine Ferienimmobilienbranche heute tatsächlich bietet“, unterstreicht Reisenzahn die Aktualität der Veranstaltung.
In der Hahnenkamm-Metropole kommen Hoteliers, Betreiber von Ferien-Immobilien, Immobilienexperten, Steuerfachleute, Hotelarchitekten und CEOs internationaler Hotelgruppen zusammen. Die Teilnehmer erfahren ganz konkret, was die alpine Hotel- und Ferienimmobilienbranche wirklich braucht, nicht zuletzt im oft heiklen Zusammenspiel mit den Stakeholdern des Ortes.
Programmschwerpunkte dieser Pionierveranstaltung sind u.a.
Der „Prodinger-Summit“ findet am Donnerstag, 19. Mai 2022, von 10.00 bis 16.30 Uhr statt.
Veranstaltungsort ist das Hotel Rasmushof, Hermann Reisch Weg 15, 6370 Kitzbühel.
Der Run auf die alpinen Ferienhotels Entscheider aus der alpinen Hotelimmobilien-Wirtschaft und der Hotellerie treffen einander am 19. Mai in Kitzbühel zum Gipfelgespräch. Thema ist der unübersehbar gewordene Boom der alpinen Ferienhotellerie. Datum: 19.5.2022, 10:00 - 16:30 Uhr Ort: Golf-Hotel Rasmushof Hermann Reisch Weg 15, 6370 Kitzbühel Url: https://tourismusberatung.prodinger.at/2022/01/27/run-auf-alpine-ferienimmobilien/
Prodinger Beratungsgruppe
Thomas Reisenzahn
t.reisenzahn@prodinger.at
Wien (OTS) - Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, sich intensiv mit allen vorliegenden Daten und Zahlen auseinanderzusetzen. Passend zur unerwarteten „vierten Welle“, auf welche die Branche wieder neue Antworten finden muss, ist jetzt die Neuauflage des bewährten Verrechnungsstandards STAHR II (Standard der Abrechnung für Hotels und Restaurants) erschienen. Erfahrene Branchenkenner beschreiben darin Wege und Möglichkeiten, aus dieser Krise herauszufinden.
Wie die jüngsten Entwicklungen dramatisch betätigen, wird Covid-19 die Branche auch in diesem Winter fest im Würgegriff halten. Alle Szenarien und Analysen von Prodinger gehen davon aus, dass die Geschäftstätigkeit im Tourismus weiter sehr unsicher bleibt, eine Folge der stark schwankenden Corona-Zahlen in Österreich und den wichtigsten Nahmärkten. Für die Ferienregionen erwartet Prodinger einen Rückgang der Nächtigungen in der Wintersaison 2021/22 um 15 % im Vergleich zur letzten „normalen“ Wintersaison 2018/19. Eine schwächere Nachfrage führt automatisch zu einer schlechteren Preisdurchsetzung. Die Situation am Arbeitsmarkt verteuert wiederum ganz allgemein die Kosten für Dienstleistungen.
Gerade in volatilen und wirtschaftlich turbulenten Zeiten ist Controlling, Planung und die Ausrichtung des Betriebes nicht nur für große Hotels wichtig. Kleine und mittelständische Betriebe sind den gleichen Risiken und Einflüssen ausgesetzt. In der Covid-19 Krise müssen Unternehmen ständig Entscheidungen treffen. Jede dieser Entscheidungen ist mit einem Risiko verbunden. Oft ist es notwendig, schnell zu handeln. Für Vorbereitung und Reaktion bleibt wenig Zeit. Das macht es immer schwieriger, ein Unternehmen unter Kontrolle zu behalten. Hotellerie und Gastronomie stehen damit vor großen Herausforderungen. Umso wichtiger sind eine fundierte Planung und ein professionelles Controlling. Der STAHR II unterstützt alle engagierten Unternehmen dabei.
Das Prodinger Team und der Trauner Verlag haben das Werk überarbeitet und erweitert. Die soeben erschienene 2. Auflage wurde speziell auf unbeständige Zeiten ausgerichtet, erklärt Thomas Reisenzahn von Prodinger und Mitautor des „STAHR II“ anlässlich der Vorstellung der Neuauflage: „Führungskräften in Hotellerie und Gastronomie wird mit dem Handbuch ein bestmögliches Werkzeug zur Beantwortung aktueller Fragen an die Hand gegeben“. Praxisorientiert und mit zahlreichen Beiträgen von Tourismusexperten bietet das rund 250 Seiten starke Werk das Rüstzeug für fundierte Planung und professionelles Controlling, unterstreicht Mag. Sonja Trauner vom Trauner Verlag. „Das Konzept des Buches basiert auf der Idee, ein gemeinsames Berichtswesen für Hotels und Restaurants zu entwickeln. Auf dieser Basis können aufschlussreiche zwischenbetriebliche Vergleiche hergestellt werden“, fasst Mag. Sonja Trauner zusammen.
Link zum Buch: [STAHR II - Erfolg ist planbar (trauner.at)] (https://www.ots.at/redirect/trauner)
Autoren:
Die STAHR II - Fachartikel wurden von folgenden Experten/-innen erstellt:
Prodinger Beratungsgruppe
Thomas Reisenzahn
t.reisenzahn@prodinger.at
Wien (OTS) - Auch wenn ein neuartiges Tourismusforum wie der von Prodinger Tourismusberatung, St. Elmo’s und Project-M initiierte TalkTourism im Salzburger Hangar-7 langfristige Perspektiven in den Mittelpunkt rückt, bleiben die pandemiebedingten Hindernisse nicht ungesagt.
So konfrontierte der genesene Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer die 500 virtuellen und die 50 vor Ort eingeladenen Teilnehmer*innen mit konkreten Erscheinungen. „Jedes Mal rote Covid-Ampel beschert den Hotels Stornos“ forderte er weiterhin höchste Aufmerksamkeit ein. So garantierte er, dass sich das Land Salzburg von Antigen-Tests verabschieden und ausschließlich auf die sichereren PCR-Tests fokussieren werde.
Die weiteren Referenten setzten sich im am 20. Oktober 2021 erstmals durchgeführten Format grundsätzlicher mit der Fragestellung „Welche touristischen Produkte und Dienstleistungen machen den Unterschied?“ auseinander. Dr. David Bosshart, Präsident der Gottlieb Duttweiler Stiftung, bettete die Beantwortung in Gesellschaftstrends ein: „Unsere Welt wird immer fraktionierter und vernetzter. Aber je vernetzter die Wirtschaft ist, desto mehr imitieren und kopieren wir“, zeigte er ein typisches Paradoxon auf, das die Chance künftige Erfolge reduziert. Eine markante Pandemie-Entwicklung sei die wachsende physische Distanz und die damit verbundene Reduktion des sinnlichen Erlebens. Auf der anderen Seite seien wir mehr Zeitmenschen geworden. Für den Alpenraum stelle sich aber ein deutlicher Hoffnungsschimmer dar: Glück ist klein, reich, sicher, kühl und - mit Einschränkungen - auch alt.
Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, analysierte die Änderungen bei Werten und Grundorientierungen: „Workation wird uns erhalten bleiben, Konnektivität hat gewonnen, Serviced Apartments sind schon seit einiger Zeit der Treiber: Aber was auch gilt: Die Beschleunigungsmaschine hat sich wieder in Gang gesetzt.“ Aus all diesen Tatsachen entwickeln sich neue Angebote und Hotelformen. So führte Erich Falkensteiner, Chairman der Falkensteiner-Michaeler-Tourismus-Gesellschaft (FMTG) eindrucksvoll neue Hotelprojekte vor, die den kompletten Lebenszyklus vom Kinderhotel bis zum Haus für junge Paare abbilden.
Die Präsenz erfolgreicher Manager zeigte aber, dass nicht alles komplett neu aufgebaut werden muss. Im Gegenteil warnte Bosshart davor, trotz der notwendigen höheren Risikobereitschaft nicht gutes Bestehendes zunichte zu machen. Doch das Statement von Reisenzahn blieb unbestritten: „Wer in Zukunft erfolgreich bleiben möchte, sollte bereits heute das Morgen verstehen lernen.“
Weitere Elemente des TalkTourism richteten sich auf die Schlüsselthemen Active Sports und Gesundheitstourismus. Im Anschluss an die wertvollen Praxisbeispiele und Zukunftsthemen fand ein eine hochkarätig besetzte Podiusmdiskussion im "Talk im Hangar-7"-Format statt.
* * * Die Prodinger Beratungsgruppe betreut über 500 Beherbergungsbetriebe in den Bereichen Steuerberatung, Marketing und Tourismusberatung. Mit rund 220 Mitarbeitern sind wir an 8 Standorten tätig. Die Beratungsgruppe unterstützt Investoren, Hotelbetreiber und Hotelgruppen bei der Entscheidungsfindung und Absicherung von Hotelprojekten.
Im Jahr 2001 als klassische Werbeagentur gegründet, vereint Saint Elmo‘s heute alle wichtigen Marketingdisziplinen unter einem Dach. Mit zielgerichteten Strategen, datenverliebten Techies, kreativen Gestaltern und leidenschaftlichen Geschichtenerzählern an Bord beschreiten wir neue Wege in der Markenkommunikation und schaffen Erlebnisse, die Menschen begeistern und Marken nach vorne bringen.
PROJECT M ist eine führende Strategieberatung für die Tourismus-und Freizeitwirtschaft im deutschsprachigen Raum. Seit 1998 werden #WERTSTIFTEND namhafte Unternehmen, Bundes- und Landesorganisationen, Städte, Heilbäder & Kurorte, Destinationen und Verbände im Tourismus beraten und in der Umsetzung begleitet.
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Prodinger Beratungsgruppe
Thomas Reisenzahn
t.reisenzahn@prodinger.at
Auf Grund des sich mehr und mehr zuspitzenden Fachkräftemangels suchen Unternehmen immer neue Wege, um zu qualifizierten Mitarbeitern zu kommen. Eine Möglichkeit ist das sogenannte Reverse Recruiting. Dabei bewirbt sich nicht der Bewerber auf eine offene Stelle eines Unternehmens, sondern das Unternehmen bewirbt sich bei potenziellen Kandidaten.
Die Kandidaten legen auf einer Plattform ein Profil mit Lebenslauf, Fähigkeiten, gewünschtem Job und Arbeitsort an. Dies ist oft für die Kandidaten kostenlos. Das Unternehmen kann nun (meist) kostenpflichtig nach geeigneten potenziellen neuen Mitarbeitern suchen. Die Daten der Kandidaten sind zu Beginn noch anonymisiert. Das suchende Unternehmen tritt nun über die Plattform in Kontakt mit dem Kandidaten und stellt sich vor. Nun kann sich der Kandidat entscheiden, ob er die Anfrage annimmt und sein Profil freigibt.
Insbesondere die jüngere Generation fühlt sich von dieser Art des Recruitings angesprochen.
Als Unternehmen sollte man auf Folgendes achten:
Stand: 28. Juli 2022
Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz stellen grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar, die steuerpflichtig sind, sofern der Veranlagungsfreibetrag von € 730,00 überschritten wird. Durch die gestiegenen Energiepreise wären viele private Photovoltaikbesitzer mit der Abgabe von Steuererklärungen konfrontiert.
Durch eine gesetzliche Änderung im Abgabenänderungsgesetz 2022 wurden ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.
Die Erläuterungen zur Gesetzesänderung führen dazu unter anderem aus, dass bei Überschreiten der 12.500 kWh eine anteilige Befreiung zur Anwendung kommt (im Sinne eines Freibetrages). Der Freibetrag bezieht sich auf den einzelnen Steuerpflichtigen. Wird eine Anlage von mehreren Personen betrieben, steht der Freibetrag somit mehrmals zu. Ist andererseits ein Steuerpflichtiger an mehreren Anlagen beteiligt, steht ihm der Freibetrag nur einmal zu.
Stand: 28. Juli 2022
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die in Österreich seit 2019 geltende Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig in der EU/EWR/Schweiz aufhalten, nicht mit dem EU-Recht konform ist. Dies gilt auch für bestimmte familienbezogene Absetzbeträge.
Diese Indexierung bedeutet
als für jene Kinder, die sich in Österreich aufhalten.
Diese Regelung entfällt nun im Bereich der Familienbeihilfe und für den Kinderabsetzbetrag rückwirkend per 1.1.2019. Für Kinder, für die geringere Beihilfen bezogen wurden, kommt es zu einer automationsunterstützten Nachzahlung von Familienbeilhilfe und Kinderabsetzbetrag. Bei fehlenden Daten (z. B. keine aktuelle Kontonummer) kann ein Antrag gestellt werden. Familienbeihilfenbeträge und Kinderabsetzbeträge für Kinder, für die höhere Beihilfen geltend gemacht wurden, gelten bis zum 30.6.2022 als rechtmäßig zuerkannt und sind nicht zurückzubezahlen.
Auch für die familienbezogenen Absetzbeträge (Familienbonus Plus, Alleinverdiener-, Alleinerzieher, Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag und Kindermehrbetrag) entfallen die Bestimmungen der Indexierung. Wurden bei der Veranlagung 2019 – 2021 niedriger indexierte Beträge angewendet, so werden die Bescheide rückwirkend geändert und die Differenz wird überwiesen.
Die neue Regelung ist 2022 bereits in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen (bis spätestens 30.9.2022 ist eine Aufrollung durchzuführen). Bei höher indexierten Beträgen gelten die neuen Regelungen ganzjährig ab 2023. In der Lohnverrechnung müssen bis Juli 2022 die höher indexierten Beträge verwendet werden und danach die nicht indexierten Beträge. Auch bei der Veranlagung 2022 kommt es dann zu einer analogen Aufteilung.
Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen wurden im österreichischen Parlament bereits beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt war aber bei Onlinestellung noch abzuwarten.
Stand: 28. Juli 2022
Nachdem für Arbeitnehmer bereits im letzten Jahr eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Öffi-Tickets in Kraft getreten ist, hat nun das Parlament im kürzlich beschlossenen Abgabenänderungsgesetz 2022 auch eine neue pauschale Teilabsetzbarkeit von Öffi-Tickets für den Bereich der Betriebsausgaben normiert.
Als Betriebsausgaben gelten ab der Veranlagung 2022 explizit auch die Ausgaben für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel (z. B. Klimaticket), soweit die Fahrten durch den Betrieb veranlasst sind. Ohne weiteren Nachweis können 50 % der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Einzelpersonen geltend gemacht werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Karte auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird.
Laut Erläuterungen zu dieser Gesetzesänderung sind Aufpreise für Familienkarten, für die Übertragbarkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (Mitnutzung durch andere Personen), für die Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern sowie Aufpreise für die Nutzung der 1. Klasse für Einzelfahrten von dieser Pauschalregelung nicht erfasst. Es ist aber auch weiterhin möglich, die tatsächlichen Kosten für Netzkarten anzusetzen. In diesem Fall ist der betriebliche Nutzungsanteil in Bezug auf sämtliche Kosten zu ermitteln und glaubhaft zu machen.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht muss für den Vorsteuerabzug die tatsächliche unternehmerische Nutzung nachgewiesen werden. Gemischt genutzte Leistungen können jedoch zu 100 % dem Privatvermögen zugeordnet werden und kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. In diesem Fall sind ertragsteuerlich die Ausgaben inklusive Umsatzsteuer (brutto) maßgebend, sodass bei Inanspruchnahme der Pauschalregelung 50 % der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte inklusive USt als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
Stand: 28. Juli 2022
Unter der Schnupperlehre versteht man berufspraktische Tage und individuelle Berufsorientierungstage, welche Schülerinnen oder Schülern die Möglichkeit bieten, den Arbeitsalltag bei potenziellen künftigen Arbeitgebern zu erfahren. Da im Rahmen der Schnupperlehre keine Arbeitsleistung geschuldet wird und dementsprechend keine Beitragspflichten ausgelöst werden, ist diese gegenüber anderen Tätigkeiten, wie Pflichtpraktika oder der Ferialarbeit, abzugrenzen. Charakteristische Merkmale der Schnupperlehre sind:
Es muss keine Anmeldung bei der Sozialversicherung vorgenommen werden. Die Schülerin bzw. der Schüler unterliegt während der Schnupperlehre der gesetzlichen Unfallversicherung für Schülerinnen oder Schüler.
Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Tätigkeit ergibt sich keine Lohnsteuerpflicht.
Im Rahmen der Schnupperlehre besteht weder Anspruch auf Entgelt laut Kollektivvertrag, noch gebührt Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenentgelt. Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge fallen nicht an.
Stand: 28. Juli 2022