Das politische Versprechen, keine neuen Steuern einzuführen, wird per se gehalten, jedoch plant die Bundesregierung weitreichende Änderungen im Bereich der Grunderwerbsteuer, um bei bestehenden Steuern zu aus dem Vollen zu schöpfen. Besonders bemerkenswert: Die ÖVP und die NEOS hatten sich im Vorfeld klar gegen zusätzliche Steuerbelastungen ausgesprochen. Doch nun zeigt sich: Die Realität sieht anders aus.
Die Prodinger Steuerberatung hat den ersten Gesetzesentwurf zur geplanten Budgetsanierung analysiert. Dieser enthält tiefgreifende Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht, die voraussichtlich ab 1. Juli 2025 in Kraft treten werden. Besonders betroffen sind dabei Immobiliengesellschaften und Share Deals, die künftig deutlich strenger behandelt werden.
Der Entwurf zielt auf eine Gleichstellung zwischen Asset Deals (direkter Verkauf von Grundstücken) und Share Deals (Übertragung von Gesellschaftsanteilen an grundstückshaltenden Unternehmen). Letztere galten bislang als steuerlich günstiger – ein Gestaltungsspielraum, den die Regierung nun schließen will.
Kernpunkte des Gesetzesentwurfs
Schwellenwert für Beteiligungsänderungen gesenkt: Bereits ab einer Veränderung von 75 % (bisher 95 %) der Beteiligungsverhältnisse wird Grunderwerbsteuer ausgelöst. Zudem wird der Betrachtungszeitraum von bisher 5 auf 7 Jahre ausgedehnt.
Ausdehnung auf verbundene Unternehmen (Tochtergesellschaften): Künftig zählen alle indirekten Veränderungen der Gesellschafter: es ist auf sämtlichen gehaltenen Tochtergesellschaften durchzusehen und kann im schlechtesten Fall in jeder Gesellschaft, die ein Grundstück besitzt, die Steuer auslösen.
Höherer Steuersatz für Immobiliengesellschaften: Immobiliengesellschaften mit geringer oder keiner gewerblichen Tätigkeit (z. B. Besitzgesellschaften bei Betriebsaufspaltungen, Vermietungsgesellschaften) müssen künftig bei Umgründungen und Anteilsvereinigung mit einem Steuersatz von 3,5 % (statt bisher 0,5 %) rechnen – ein drastischer Anstieg.
Erleichterung für Familiengesellschaften: Ausnahmen sind für reine Familiengesellschaften vorgesehen, sofern alle Beteiligten vor und nach der Maßnahme ausschließlich des erweiterten Familienkreises zuzurechnen sind (§ 26 GGG).
Unklare Auslegung mit weitreichenden Folgen: Nach aktueller Lesart kann die Steuer sogar ausgelöst werden, wenn ein Gesellschafter mit über 75 % Beteiligung nur geringfügige Anteile abtritt, wenn er weiterhin über der Schwelle von 75 % bleibt. Auch in diesem Fall sollen alle Grundstücke im Besitz der Gesellschaft oder deren Tochterunternehmen anteilig besteuert werden.
Private Immobilieneigentümer sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Die Verschärfungen treffen ausschließlich gesellschaftsrechtliche Strukturen. Für geplante Umstrukturierungen oder Beteiligungsänderungen gilt daher: Jetzt handeln!
Dr. Manfred Schekulin und Mag. Sigrid Schnitzhofer von der Prodinger Steuerberatung St. Johann i. P empfehlen, laufende oder geplante Transaktionen rasch zu prüfen und gegebenenfalls bis zum Stichtag 30. Juni 2025 umzusetzen, um Nachteile zu vermeiden. Noch besteht im Rahmen der Gesetzwerdung Hoffnung auf Klarstellungen und praktikable Erleichterungen – andernfalls drohen in der Praxis erhebliche Mehrbelastungen.
Zwei führende Marktakteure der Steuer- und Unternehmensberatung haben sich zusammengeschlossen und bilden nun die größte familiengeführte Steuerberatungsgruppe in Westösterreich. Bei einem exklusiven Summit im Congresspark in Igls präsentierten die Prodinger Steuer- und Unternehmensberatungsgruppe und die PROWEST Steuer- und Wirtschaftsberatungskanzlei ihre neue Partnerschaft, die es ihnen ermöglicht, Kunden in ganz Österreich mit umfassenden Komplettlösungen noch besser zu unterstützen.
Die Eigentümer und Gesellschafter, darunter Mag. Hubert Vogelsberger, Mag. Lukas Prodinger, Mag. Roland Pfeffer, Mag. Simon Rupp und Markus Steiner, BA, MA, begrüßten zahlreiche Wirtschaftstreibende aus Österreich und stellten die Synergien und den Ausbau der Unternehmensberatung für das internationale Bankett vor.
Die Partnerschaft, die von einem neuen Markenauftritt der PROWEST begleitet wird, wurde vor einem Publikum aus namhaften Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Leistungsträgern offiziell bekannt gegeben. Lukas Prodinger, mehrfacher Geschäftsführer der Prodinger Beratungsgruppe, äußerte sich begeistert: „Ich freue mich sehr, dass die beiden regionalen Marktführer PROWEST und Prodinger zusammengefunden haben. Unser Ziel ist es, unser Fachwissen und unsere Kompetenzen standortübergreifend zu bündeln, um unsere Marktpräsenz als führende Wirtschaftsberatung weiter auszubauen und unseren Kunden ein noch besseres Service sowie persönliche Präsenz vor Ort anzubieten.
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Hubert Vogelsberger, Geschäftsführer von PROWEST, betonte: „Wir wollen unsere Klientinnen und Klienten auf dem Weg zu nachhaltigem Erfolg unterstützen. Diese Synergie ermöglicht es uns, noch umfassendere maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
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Markus Steiner, Miteigentümer der Prodinger Beratungsgruppe, fügte hinzu: „Durch diese Partnerschaft werden wir zur größten familiengeführten Steuer- und Unternehmensberatungsgruppe in Westösterreich. Wir haben für jede Herausforderung eine Lösung parat. Unser Leitmotiv ‚DAS GEHT‘, begleitet von positiven Sichtweisen und kreativen Lösungsansätzen, wird uns helfen, viele Betriebe zu stärken.
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Die renommierte Prodinger Beratungsgruppe mit Sitz in Zell am See setzt ihren Wachstumskurs und den Ausbau ihres Beratungsportfolios weiter fort. Gemeinsam mit führenden Controllern und Finanzexperten wurde im März 2024 mit der Gründung der pro-fpx GmbH ein neuer Geschäftsbereich „Controlling“ eröffnet.
Das neue Tochterunternehmen bietet Kunden sämtlicher Branchen ein transparentes und einfach zu bedienendes Controlling ihrer Unternehmenskennzahlen. Ein innovatives Auswertungstool spielt sämtliche verfügbaren Unternehmenskennzahlen in ein automatisiertes Dashboard ein, wodurch ein sofortiger Überblick über die Performance des Betriebs in sämtlichen Bereichen ermöglicht wird. Das Tool ist einfach zu bedienen und visualisiert die KPIs für jeden beliebigen Zeitraum auf den ersten Blick, wodurch sofortige Rückschlüsse auf kostenintensive Posten oder Verbesserungspotenziale ersichtlich werden. Die Datenhaltung geschieht in einem eigenen Datawarehouse, die Analyse ist durch künstliche Intelligenz gestützt. Durch kurz-, mittel und langfristige Vorhersagen ist es möglich, die variablen Kosten zu optimieren und so gezielt Profitabilität zu schaffen. Das ist ein völlig neues Angebot am Markt. Der Unternehmer wird in monatlichen Analysesessions unterstützt, um die richtigen Schlüsse für Entscheidungen zu treffen.
Zudem wird die Beratung und Unterstützung des Managements bis hin zur vorübergehenden oder dauerhaften Übernahme von Managementfunktionen durch erfahrene, spezialisierte Berater angeboten. Ziel ist es, jedes Unternehmen besser zu steuern und damit nachhaltig Profitabilität zu erhöhen und diese sicherzustellen.
„Der Grund, weshalb viele unserer Kunden schon seit Jahrzehnten oder sogar Generationen auf Prodinger vertrauen ist: wir bleiben stets am Puls der Zeit und bauen unsere Leistungen und Kompetenzen andauernd aus, um unseren Kunden zu nachhaltigem Erfolg zu verhelfen. So werden auch maßgeschneiderte Controllingleistungen, insbesondere von mittelständischen Unternehmen, am Markt stark nachgefragt.
“, so Lukas Prodinger, Gesellschafter der pro-fpx GmbH. „Die Prodinger Gruppe ist besonders in der Tourismuswirtschaft ein extrem starker und verlässlicher Partner. Wir freuen uns sehr, dass wir nun unsere Kräfte bündeln und mit unseren Controlling- und Managementleistungen Kunden auf ihrem Weg zu nachhaltiger Rentabilität unterstützen können.
“, so Mag. Hans-Christian Nehammer, Geschäftsführer der pro-fpx GmbH. „Wir eröffnen unseren Kunden eine neue Dimension von digitalisierter Buchhaltung und Controlling, die ihnen maximalen Erfolg ermöglichen wird.
“, so Geschäftsführer Markus Steiner.
Der Firmenname „pro-fpx“ setzt sich zusammen aus den Anfangsbuchstaben „PRO“ der Prodinger Gruppe sowie dem Kürzel FPX für „Finance Performance Experts“.
Erfolgreiche Hotels setzen heute zunehmend auf eine umweltökologische, soziale und ökonomisch ausbalancierte Unternehmensführung. Die sogenannten ESG-Standards (ESG steht für Environment, Social & Governance) bilden die Grundlage für eine nachhaltige Unternehmensperformance in allen Dimensionen.
Die in Umweltfragen erfahrene Prodinger Beratung hat soeben einen umfassenden ESG-Bericht für das renommierte Hotel Kitzhof Mountain Design Resort erstellt. Der Report umfasst fünf Schritte: eine Analyse des Status quo, die Datenverarbeitung, die Ableitung künftiger ESG-Maßnahmen, die Erstellung eines ESG-Berichts gemäß den aktuellen Richtlinien und die Integration von ESG-Kennzahlen ins Standard-Management-Reporting.
Wie Josef May und Thomas Reisenzahn hervorheben, reagiert die Tourismusbranche positiv auf die neuen Entwicklungen. Sie setzt zunehmend auf Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Nutzung von ESG-Daten. „Eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie bringt nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch eine verbesserte Lebensqualität für Unternehmer, Mitarbeiter und die Region
“, betonen May und Reisenzahn. Förderstellen und Banken werden, so die Tourismusexperten, künftig für ihr Betriebs-Rating solche ESG-Berichte verlangen.
Der Bericht legt im Einzelnen dar, wie das Unternehmen die Natur schützt (oder ihr schadet), was der Betrieb seinen Mitarbeitern bietet und wie das Unternehmen in der Region verankert ist.
Die Ergebnisse des ESG-Berichts für das Hotel Kitzhof Mountain Design Resort zeigen eine überwiegend positive Entwicklung der meisten Indikatoren im Vergleich zum Vorjahr. Im relevanten Peer-Vergleich ist der Kitzhof insbesondere im Abfallmanagement sowie im Energieverbrauch hervorragend positioniert. Der Betrieb legt weiters einen starken Fokus auf das Mitarbeiterwohlergehen. Dies zeigt sich in einer hohen Ganzjahresbeschäftigung, signifikanten monetären Zuwendungen sowie in einer hohen Diversitätsquote unter den Führungskräften.
Potenziale werden im Umweltbereich insbesondere in der Energieversorgung aufgezeigt, mit Empfehlungen für eine zeitnahe Reduzierung der Abhängigkeit von Gas als Energieträger. Weiters wird im ESG-Bericht eine stärkere Förderung öffentlicher Anreisemöglichkeiten nahegelegt. Im Bereich der Unternehmensführung soll die Regionalität der Zulieferer weiter ausgebaut werden.
Das Vier-Sterne-Superior Hotel Kitzhof Mountain Design Resort, Mitglied der renommierten „Design Hotels“, ist bekannt für seine Kombination aus stilvollem Design und traditionellem Ambiente. Das Hotel verfügt über 160 Zimmer, darunter 38 Suiten, und bietet eine breite Palette an gehobenen Angeboten und Dienstleistungen, von einer großen Wellnessanlage über vielfältige Restaurantbereiche bis hin zu weitreichenden Veranstaltungsmöglichkeiten.
Familiengeführte Hotels sind oft das Ergebnis jahrzehntelanger harter Arbeit und Hingabe. Ihre Weitergabe an die nächste Generation stellt nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch einen emotionalen Wendepunkt dar. Nahezu die Hälfte aller Hotelbetreiber plant, ihr Unternehmen innerhalb der nächsten zehn Jahre zu übergeben. Das Thema gewinnt daher rasch an Bedeutung. Essentiell ist eine wohlüberlegte und strategisch geplante Vorgangsweise.
„Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge in der Hotellerie bedeutet weit mehr als die bloße Weitergabe von Schlüsseln und Unternehmensbüchern. Es geht um die Fortführung einer Tradition, die Bewahrung von Familienwerten und nicht zuletzt um die Sicherstellung der langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebs
“, unterstreicht Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, die Bedeutung dieses Prozesses. „Emotionen sind hier fehl am Platz. Gefragt sind strategische Planung und die Einbeziehung neutraler Fachleute
“.
Von Anfang an müssen signifikante steuerliche Auswirkungen berücksichtigt werden. Die Art der Übergabe – Verkauf, Schenkung oder Verpachtung – bestimmt die steuerlichen Konsequenzen. Bei einem Verkauf ist der erzielte Gewinn einkommensteuerpflichtig, während der Kaufpreis umsatzsteuerliche Folgen hat. Sonderregelungen kommen insbesondere bei Immobilientransaktionen zum Tragen. Eine Schenkung innerhalb der Familie kann steuerlich vorteilhafter sein, da hier oft kein Veräußerungsgewinn anfällt. Dennoch müssen bestimmte Wirtschaftsgüter, die in den Privatbesitz übergehen, versteuert werden. “Wichtig ist jedenfalls, dass die Übergabe für die Nachfolger, unter Einrechnung der nötigen Investitionen, betriebswirtschaftlich stemmbar sein muss
“, stellt Prodinger-Steuerexperte Manfred Schekulin zusammenfassend fest.
Die Aufgabe eines Betriebs kann zu einem steuerpflichtigen Aufgabegewinn führen, wobei hier seit dem 1. Juli 2023 für Tourismusbetriebe neue Regelungen gelten, die eine steuerfreie Überführung von Liegenschaften ins Privatvermögen ermöglichen. Die Verpachtung eines Betriebs wiederum ist mit dem Risiko erheblicher Steuerbelastungen verbunden.
Die Nachfolgeplanung erfordert eine umfassende Vorbereitung, die auch die langfristigen Ziele des Familienunternehmens im Blick hat. Es geht um die Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren. Experten aus den Bereichen Finanzen, Recht und Unternehmensberatung können dabei helfen, den Übergang reibungslos zu gestalten und die Zukunft des Unternehmens auch in turbulenten Zeiten zu sichern.
Die Prodinger Tourismusberatung hat dazu eine „Betriebsübergabe-Pyramide“ mit integrierten Modulbausteinen entwickelt.
Der 'Alpine Hospitality Summit' in Kitzbühel, organisiert von der Prodinger Tourismusberatung, diskutierte den Zustand der österreichischen Ferienhotellerie. Widersprüchliche Analysen von WIFO und WTTC über die Wirtschaftslage des Tourismus wurden präsentiert. Die Branche zeigt sich robust, trotz eines Umsatzrückgangs in der Wintersaison 2024/2025. Hohe Mitarbeiter- und Energiekosten belasten die Betriebe. Die Hotellerie steht vor Herausforderungen wie Preisdruck und bürokratischen Hürden bei Projekten. Neue Ansätze und Deregulierung werden als Lösungen vorgeschlagen.
In Kitzbühel wurde über Investorenmodelle bei Hotels diskutiert. Diese Modelle, auch 'Buy to let' genannt, erlauben es Anlegern nicht, ihre gekauften Appartements selbst zu nutzen, da dies illegal wäre. Trotzdem besteht bei vielen Käufern der Wunsch nach Eigennutzung. Albert Sacher von Alpenimmobilien bestätigte, dass viele eine Ferienimmobilie suchen, um sie teilweise selbst zu nutzen und sonst zu vermieten. Die Diskussion zeigt, dass emotionale Rendite oft wichtiger ist als finanzielle.
Die alpine Ferienhotellerie steht vor Herausforderungen wie Umsatzrückgängen und steigenden Kosten, während der Wille zu investieren bleibt. Der Summit in Kitzbühel beleuchtet die Probleme der Bürokratie und die Geduld der Investoren. Junge Hoteliers bringen frischen Wind, doch Genehmigungsverfahren sind langwierig. Staatssekretär Sepp Schellhorn fordert klarere Regeln, um den Prozess zu beschleunigen. Trotz der Schwierigkeiten bleibt die Branche optimistisch und bereit zu investieren, wenn die Politik den Weg freimacht.
Der Alpine Hospitality Summit in Kitzbühel, organisiert von der Prodinger Tourismusberatung, brachte 300 Teilnehmer aus verschiedenen Bereichen des Tourismus zusammen. Trotz eines Umsatzrückgangs im heimischen Tourismus um 4,56 Prozent, wurde die Bedeutung von Investitionen und alternativen Finanzierungsformen betont. Thomas Reisenzahn warnte vor Wettbewerbsnachteilen und hob die Notwendigkeit von emotionalen Faktoren in der Ferienhotellerie hervor. Die Veranstaltung thematisierte auch die Herausforderungen und Chancen in der alpinen Hotellerie.
Beim Alpine Hospitality Summit 2025 in Kitzbühel diskutierten rund 300 ExpertInnen über wirtschaftliche Herausforderungen und Investitionspotenziale der alpinen Ferienhotellerie. Veranstaltet von der Prodinger Tourismusberatung, wurde ein Umsatzminus im Wintergeschäft festgestellt. Trotz steigender Zimmerumsätze belasten hohe Kosten das operative Ergebnis. Eine Wertschöpfungsstudie zeigte den regionalen Einfluss großer Hotelbetriebe. Staatssekretär Sepp Schellhorn kündigte Maßnahmen zur Reduzierung bürokratischer Hürden an.
Mikromanagement bezeichnet eine Führungsart, bei der Führungskräfte Aufgaben nicht wirklich abgeben und über jedes Detail informiert sein wollen. Statt echter Delegation wird jede Handlung überwacht, Anweisungen sind oft kompliziert und detailreich ausgestaltet und der Freiraum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt gering. Häufiges Mikromanagement kann letztendlich zu Kündigungen von engagierten Mitarbeitern führen.
Um Mikromanagement zu vermeiden, sollten Führungskräfte bewusst ihre Vorgaben und Kontrollen lockern. Überschaubare und klare Anweisungen genügen meist – insbesondere bei routinierten oder einfachen Aufgaben. Hier sollte bewusst auf zusätzlichen Input verzichtet werden, damit Mitarbeiter selbstständig handeln können. Wichtig ist es, Ziele und Aufgaben klar zu besprechen, ohne den Weg zur Zielerreichung im Detail vorzuschreiben. Mitarbeitende finden andere – oft sogar auch bessere – Lösungen, wenn der nötige Freiraum gegeben wird.
Für die Führungskraft ist es zudem wichtig, sich regelmäßig Feedback von Mitarbeitenden einzuholen: Wo fühlen sie sich eingeengt? Wo wünschen sie sich mehr Verantwortung? Lernen zu vertrauen, ist ein aktiver Prozess, der seine Zeit braucht.
Stand: 25. Mai 2025
Die angespannte wirtschaftliche Lage führt mitunter dazu, dass sich immer mehr Menschen die Frage nach der Höhe ihrer künftigen Pensionsbezüge stellen. Das aktuell bestehende Pensionsguthaben kann dabei auf dem Pensionskonto eingesehen werden. Künftige Pensionsansprüche können überschlagsmäßig anhand des Pensionskontorechners ermittelt werden.
Auf dem Pensionskonto wird die aus den Beitragsleistungen gebildete Pensionsgesamtgutschrift für alle Personen erfasst, die ab dem 1.1.1955 geboren sind und in Österreich pflichtversichert sind oder waren. Die am Pensionskonto ausgewiesene Gesamtgutschrift ist die Summe aller am Pensionskonto gebuchten jährlichen Teilgutschriften, die – um Geldwertänderungen auszugleichen – jährlich aufgewertet werden. Wird die am Pensionskonto ausgewiesene Gesamtgutschrift durch 14 geteilt, so ergibt dies vereinfacht die fiktive monatliche Bruttopension, welche man in etwa erhalten würde, wenn man das gesetzliche Regelpensionsalter (inkl. der erforderlichen Versicherungszeiten) bereits erreicht hätte und keine weiteren Pensionsversicherungszeiten mehr erwerben würde.
Wer seine zukünftige Pension abschätzen möchte, kann mittels des Pensionskontorechners diese grob kalkulieren. Der Rechner kann einfach auf der Homepage des Pensionskontos aufgerufen werden. Basierend auf einigen Angaben, wie dem Geburtsdatum, dem Pensionskontostand oder dem Einkommen, wird in der Folge die individuelle künftige Pensionshöhe ermittelt. Der Pensionskontorechner kann online direkt unter nachfolgendem Link abgerufen werden:
Stand: 25. Mai 2025
Der Nationalrat hat am 7.3.2025 beschlossen, die Bildungskarenz und auch die Bildungsteilzeit mit 1.4.2025 abzuschaffen und durch ein zeitgemäßeres (kostengünstigeres) Modell zu ersetzen. An die Stelle der Bildungskarenz tritt mit 1.1.2026 die neue Weiterbildungszeit.
Die bisher bekannte Bildungskarenz ist mit 31.3.2025 ausgelaufen. Wurde die Bildungskarenz spätestens mit 31.3.2025 gestartet oder wurde diese durch das AMS bis zu diesem Datum bewilligt, bleibt der Anspruch darauf bestehen. Neuantritte in der Zeit zwischen dem 1.4.2025 und dem 31.5.2025 setzen voraus, dass die Arbeitgeber-Vereinbarung zum 28.2.2025 bereits unterschrieben wurde. Nach dem 31.5.2025 sind Neuantritte der bisherigen Bildungskarenz nicht mehr möglich.
Ab dem 1.1.2026 tritt die neue Weiterbildungszeit in Kraft. Im neuen Modell beträgt die tägliche Unterstützung mindestens € 32,00. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Weiterbildungszeit ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mindestens seit einem Jahr beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt ist.
Der Umfang der Weiterbildungsmaßnahmen umfasst mindestens 20 Wochenstunden. Für Personen mit Betreuungspflichten reduziert sich der Weiterbildungsumfang auf 16 Wochenstunden. Bei Studien sind 20 ECTS pro Semester erforderlich (bis dato: 8 ECTS). Bei Betreuungspflichten reduziert sich der Umfang auf 16 ECTS. Nach einer Elternkarenz ist eine Inanspruchnahme der Weiterbildungszeit erst möglich, wenn mindestens 26 Wochen wieder gearbeitet wurde.
Stand: 25. Mai 2025
Werden ausländische Unternehmerinnen bzw. Unternehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen in Österreich beauftragt, so löst dies, abseits etwaiger steuerrechtlicher Verpflichtungen, eine Vielzahl von Melde- und Nachweispflichten im Inland aus. Werden diese Verpflichtungen nicht erfüllt, so kann dies sowohl für die ausländischen Auftragnehmenden als auch die inländischen Auftraggebenden empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Werden ausländische Unternehmer aus EU- und EWR-Staaten mit Tätigkeiten in Österreich beauftragt, welche einem reglementierten Gewerbe zuzurechnen sind, so darf der ausländische Unternehmer diese Tätigkeiten nur erbringen, wenn er die entsprechenden gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird in Österreich eine gewerberechtlich reglementierte Tätigkeit durch einen ausländischen Unternehmer ausgeübt, so ist die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit vorab durch diesen anzuzeigen (Dienstleistungsanzeige).
Werden Arbeitskräfte aus dem Ausland im Rahmen einer Auftragsabwicklung nach Österreich entsandt oder überlassen, so hat das ausländische Personal, sofern keine Ausnahme greift, während der Tätigkeit in Österreich Anspruch auf eine Entlohnung laut österreichischen Vorschriften. Dies bedeutet, dass für Zwecke der Ermittlung des Entlohnungsanspruches eine Anlehnung an einen österreichischen Kollektivvertrag zu erfolgen hat. Zudem ist der grenzüberschreitende Personaleinsatz vorab der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung mittels ZKO-Meldung zu melden und es müssen bestimmte Unterlagen (z. B. A1-Formulare, Lohnzahlungsnachweise etc.) am inländischen Einsatzort, bei einer inländischen Niederlassung oder bei einem inländischen Parteienvertreter (Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater) bereitgehalten werden.
Stand: 25. Mai 2025
Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice grenzüberschreitend für ihre Arbeitgeberin bzw. ihren Arbeitgeber tätig, so stellt sich die Frage, ob durch diese Tätigkeiten im ausländischen Homeoffice eine ertragsteuerliche Betriebsstätte begründet wird. Anders als Österreich hat Deutschland zur Frage der Homeoffice-Betriebsstätte nunmehr sehr klar Stellung bezogen.
Deutsche Rechtsansicht
Die deutsche Finanzverwaltung hat im Rahmen eines BMF-Schreibens (BMF-Schreiben vom 5.2.2024) eine umfassende Klarstellung zur Homeoffice-Betriebsstätte vorgenommen. Nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung begründen Tätigkeiten im arbeitnehmereigenen Homeoffice in der Regel keine Betriebsstätte des Arbeitgebers. Dies gilt selbst in nachfolgenden Fällen:
Entsprechend dieser Rechtsauffassung wird die überwiegende Anzahl der Homeoffice-Fälle keine ertragsteuerliche Betriebsstätte aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung begründen.
Zu beachten ist, dass diese deutsche Rechtsauffassung allerdings nicht oder nur bedingt auf Geschäftsführungsorgane im Homeoffice anwendbar ist.
Stand: 25. Mai 2025