Zwei führende Marktakteure der Steuer- und Unternehmensberatung haben sich zusammengeschlossen und bilden nun die größte familiengeführte Steuerberatungsgruppe in Westösterreich. Bei einem exklusiven Summit im Congresspark in Igls präsentierten die Prodinger Steuer- und Unternehmensberatungsgruppe und die PROWEST Steuer- und Wirtschaftsberatungskanzlei ihre neue Partnerschaft, die es ihnen ermöglicht, Kunden in ganz Österreich mit umfassenden Komplettlösungen noch besser zu unterstützen.
Die Eigentümer und Gesellschafter, darunter Mag. Hubert Vogelsberger, Mag. Lukas Prodinger, Mag. Roland Pfeffer, Mag. Simon Rupp und Markus Steiner, BA, MA, begrüßten zahlreiche Wirtschaftstreibende aus Österreich und stellten die Synergien und den Ausbau der Unternehmensberatung für das internationale Bankett vor.
Die Partnerschaft, die von einem neuen Markenauftritt der PROWEST begleitet wird, wurde vor einem Publikum aus namhaften Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Leistungsträgern offiziell bekannt gegeben. Lukas Prodinger, mehrfacher Geschäftsführer der Prodinger Beratungsgruppe, äußerte sich begeistert: „Ich freue mich sehr, dass die beiden regionalen Marktführer PROWEST und Prodinger zusammengefunden haben. Unser Ziel ist es, unser Fachwissen und unsere Kompetenzen standortübergreifend zu bündeln, um unsere Marktpräsenz als führende Wirtschaftsberatung weiter auszubauen und unseren Kunden ein noch besseres Service sowie persönliche Präsenz vor Ort anzubieten.
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Hubert Vogelsberger, Geschäftsführer von PROWEST, betonte: „Wir wollen unsere Klientinnen und Klienten auf dem Weg zu nachhaltigem Erfolg unterstützen. Diese Synergie ermöglicht es uns, noch umfassendere maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
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Markus Steiner, Miteigentümer der Prodinger Beratungsgruppe, fügte hinzu: „Durch diese Partnerschaft werden wir zur größten familiengeführten Steuer- und Unternehmensberatungsgruppe in Westösterreich. Wir haben für jede Herausforderung eine Lösung parat. Unser Leitmotiv ‚DAS GEHT‘, begleitet von positiven Sichtweisen und kreativen Lösungsansätzen, wird uns helfen, viele Betriebe zu stärken.
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Die renommierte Prodinger Beratungsgruppe mit Sitz in Zell am See setzt ihren Wachstumskurs und den Ausbau ihres Beratungsportfolios weiter fort. Gemeinsam mit führenden Controllern und Finanzexperten wurde im März 2024 mit der Gründung der pro-fpx GmbH ein neuer Geschäftsbereich „Controlling“ eröffnet.
Das neue Tochterunternehmen bietet Kunden sämtlicher Branchen ein transparentes und einfach zu bedienendes Controlling ihrer Unternehmenskennzahlen. Ein innovatives Auswertungstool spielt sämtliche verfügbaren Unternehmenskennzahlen in ein automatisiertes Dashboard ein, wodurch ein sofortiger Überblick über die Performance des Betriebs in sämtlichen Bereichen ermöglicht wird. Das Tool ist einfach zu bedienen und visualisiert die KPIs für jeden beliebigen Zeitraum auf den ersten Blick, wodurch sofortige Rückschlüsse auf kostenintensive Posten oder Verbesserungspotenziale ersichtlich werden. Die Datenhaltung geschieht in einem eigenen Datawarehouse, die Analyse ist durch künstliche Intelligenz gestützt. Durch kurz-, mittel und langfristige Vorhersagen ist es möglich, die variablen Kosten zu optimieren und so gezielt Profitabilität zu schaffen. Das ist ein völlig neues Angebot am Markt. Der Unternehmer wird in monatlichen Analysesessions unterstützt, um die richtigen Schlüsse für Entscheidungen zu treffen.
Zudem wird die Beratung und Unterstützung des Managements bis hin zur vorübergehenden oder dauerhaften Übernahme von Managementfunktionen durch erfahrene, spezialisierte Berater angeboten. Ziel ist es, jedes Unternehmen besser zu steuern und damit nachhaltig Profitabilität zu erhöhen und diese sicherzustellen.
„Der Grund, weshalb viele unserer Kunden schon seit Jahrzehnten oder sogar Generationen auf Prodinger vertrauen ist: wir bleiben stets am Puls der Zeit und bauen unsere Leistungen und Kompetenzen andauernd aus, um unseren Kunden zu nachhaltigem Erfolg zu verhelfen. So werden auch maßgeschneiderte Controllingleistungen, insbesondere von mittelständischen Unternehmen, am Markt stark nachgefragt.
“, so Lukas Prodinger, Gesellschafter der pro-fpx GmbH. „Die Prodinger Gruppe ist besonders in der Tourismuswirtschaft ein extrem starker und verlässlicher Partner. Wir freuen uns sehr, dass wir nun unsere Kräfte bündeln und mit unseren Controlling- und Managementleistungen Kunden auf ihrem Weg zu nachhaltiger Rentabilität unterstützen können.
“, so Mag. Hans-Christian Nehammer, Geschäftsführer der pro-fpx GmbH. „Wir eröffnen unseren Kunden eine neue Dimension von digitalisierter Buchhaltung und Controlling, die ihnen maximalen Erfolg ermöglichen wird.
“, so Geschäftsführer Markus Steiner.
Der Firmenname „pro-fpx“ setzt sich zusammen aus den Anfangsbuchstaben „PRO“ der Prodinger Gruppe sowie dem Kürzel FPX für „Finance Performance Experts“.
Erfolgreiche Hotels setzen heute zunehmend auf eine umweltökologische, soziale und ökonomisch ausbalancierte Unternehmensführung. Die sogenannten ESG-Standards (ESG steht für Environment, Social & Governance) bilden die Grundlage für eine nachhaltige Unternehmensperformance in allen Dimensionen.
Die in Umweltfragen erfahrene Prodinger Beratung hat soeben einen umfassenden ESG-Bericht für das renommierte Hotel Kitzhof Mountain Design Resort erstellt. Der Report umfasst fünf Schritte: eine Analyse des Status quo, die Datenverarbeitung, die Ableitung künftiger ESG-Maßnahmen, die Erstellung eines ESG-Berichts gemäß den aktuellen Richtlinien und die Integration von ESG-Kennzahlen ins Standard-Management-Reporting.
Wie Josef May und Thomas Reisenzahn hervorheben, reagiert die Tourismusbranche positiv auf die neuen Entwicklungen. Sie setzt zunehmend auf Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Nutzung von ESG-Daten. „Eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie bringt nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch eine verbesserte Lebensqualität für Unternehmer, Mitarbeiter und die Region
“, betonen May und Reisenzahn. Förderstellen und Banken werden, so die Tourismusexperten, künftig für ihr Betriebs-Rating solche ESG-Berichte verlangen.
Der Bericht legt im Einzelnen dar, wie das Unternehmen die Natur schützt (oder ihr schadet), was der Betrieb seinen Mitarbeitern bietet und wie das Unternehmen in der Region verankert ist.
Die Ergebnisse des ESG-Berichts für das Hotel Kitzhof Mountain Design Resort zeigen eine überwiegend positive Entwicklung der meisten Indikatoren im Vergleich zum Vorjahr. Im relevanten Peer-Vergleich ist der Kitzhof insbesondere im Abfallmanagement sowie im Energieverbrauch hervorragend positioniert. Der Betrieb legt weiters einen starken Fokus auf das Mitarbeiterwohlergehen. Dies zeigt sich in einer hohen Ganzjahresbeschäftigung, signifikanten monetären Zuwendungen sowie in einer hohen Diversitätsquote unter den Führungskräften.
Potenziale werden im Umweltbereich insbesondere in der Energieversorgung aufgezeigt, mit Empfehlungen für eine zeitnahe Reduzierung der Abhängigkeit von Gas als Energieträger. Weiters wird im ESG-Bericht eine stärkere Förderung öffentlicher Anreisemöglichkeiten nahegelegt. Im Bereich der Unternehmensführung soll die Regionalität der Zulieferer weiter ausgebaut werden.
Das Vier-Sterne-Superior Hotel Kitzhof Mountain Design Resort, Mitglied der renommierten „Design Hotels“, ist bekannt für seine Kombination aus stilvollem Design und traditionellem Ambiente. Das Hotel verfügt über 160 Zimmer, darunter 38 Suiten, und bietet eine breite Palette an gehobenen Angeboten und Dienstleistungen, von einer großen Wellnessanlage über vielfältige Restaurantbereiche bis hin zu weitreichenden Veranstaltungsmöglichkeiten.
Familiengeführte Hotels sind oft das Ergebnis jahrzehntelanger harter Arbeit und Hingabe. Ihre Weitergabe an die nächste Generation stellt nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch einen emotionalen Wendepunkt dar. Nahezu die Hälfte aller Hotelbetreiber plant, ihr Unternehmen innerhalb der nächsten zehn Jahre zu übergeben. Das Thema gewinnt daher rasch an Bedeutung. Essentiell ist eine wohlüberlegte und strategisch geplante Vorgangsweise.
„Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge in der Hotellerie bedeutet weit mehr als die bloße Weitergabe von Schlüsseln und Unternehmensbüchern. Es geht um die Fortführung einer Tradition, die Bewahrung von Familienwerten und nicht zuletzt um die Sicherstellung der langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebs
“, unterstreicht Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, die Bedeutung dieses Prozesses. „Emotionen sind hier fehl am Platz. Gefragt sind strategische Planung und die Einbeziehung neutraler Fachleute
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Von Anfang an müssen signifikante steuerliche Auswirkungen berücksichtigt werden. Die Art der Übergabe – Verkauf, Schenkung oder Verpachtung – bestimmt die steuerlichen Konsequenzen. Bei einem Verkauf ist der erzielte Gewinn einkommensteuerpflichtig, während der Kaufpreis umsatzsteuerliche Folgen hat. Sonderregelungen kommen insbesondere bei Immobilientransaktionen zum Tragen. Eine Schenkung innerhalb der Familie kann steuerlich vorteilhafter sein, da hier oft kein Veräußerungsgewinn anfällt. Dennoch müssen bestimmte Wirtschaftsgüter, die in den Privatbesitz übergehen, versteuert werden. “Wichtig ist jedenfalls, dass die Übergabe für die Nachfolger, unter Einrechnung der nötigen Investitionen, betriebswirtschaftlich stemmbar sein muss
“, stellt Prodinger-Steuerexperte Manfred Schekulin zusammenfassend fest.
Die Aufgabe eines Betriebs kann zu einem steuerpflichtigen Aufgabegewinn führen, wobei hier seit dem 1. Juli 2023 für Tourismusbetriebe neue Regelungen gelten, die eine steuerfreie Überführung von Liegenschaften ins Privatvermögen ermöglichen. Die Verpachtung eines Betriebs wiederum ist mit dem Risiko erheblicher Steuerbelastungen verbunden.
Die Nachfolgeplanung erfordert eine umfassende Vorbereitung, die auch die langfristigen Ziele des Familienunternehmens im Blick hat. Es geht um die Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren. Experten aus den Bereichen Finanzen, Recht und Unternehmensberatung können dabei helfen, den Übergang reibungslos zu gestalten und die Zukunft des Unternehmens auch in turbulenten Zeiten zu sichern.
Die Prodinger Tourismusberatung hat dazu eine „Betriebsübergabe-Pyramide“ mit integrierten Modulbausteinen entwickelt.
Die jüngsten Kollektivvertragsabschlüsse und der Rekord an Beschäftigten im Tourismus haben dem Staat erhebliche Steuereinnahmen beschert. Für die Tourismusbranche geht allerdings mit der Verteuerung der Dienstleistung die Kostenschere weiter auf. Diese kann nicht mehr mit höheren Preisen geschlossen werden. Weiters treiben Energiekosten und hohe Rohstoffpreise die Margen im Tourismus in den Keller und steigende Zinsen hemmen Investitionen in die Produktqualität. Dazu kommen Baukosten, die es der kapitalintensiven Branche schwer machen, die notwendigen Investitionen zu stemmen, um den steigenden Gästebedürfnissen Rechnung zu tragen.
Das Steuer- und Verwaltungssystem ist über Jahre unreflektiert angewachsen. Es ist so ausgerichtet, dass starke Betriebe auf ihre Stärke verzichten und sich auf die schwächeren Betriebe ausrichten sollen. Das kann so nicht weitergehen, denn in einem Zeitalter der „Wende“ erfordern Zinssteigerungen, Inflationsdruck, Teuerungswelle und Fachkräftemangel energische und klug gesetzte Gegenmaßnahmen. In der Prodinger Gruppe bringen wir mit diesem Zukunftspapier Ideen und Denkanstöße für einen Tourismus von morgen ein.
Im aktuellen Zukunftsreport analysiert das Prodinger Beratungsteam mit Roland Pfeffer, Manfred Schekulin, Christoph Magauer, Simon Rupp, Thomas Reisenzahn und Marco Riederer die prägendsten touristischen Themen für die nächsten Jahre.
2024 wird nicht nur das Jahr der Umbrüche, sondern das Jahr der Entscheidungen. Der Zukunftsreport behandelt unterschiedliche Themen, die politisch angegangen werden müssen:
Der Report liefert wie gewohnt Lösungsansätze und Thesen rund um Effizienz im Steuersystem, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Entlastung von Dienstleistungen. Diese eröffnen neue und wertvolle Perspektiven auf den Tourismus im Hinblick auf das Superwahljahr 2024!
Die Pinzgauer Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG Prodinger & Partner wurde mit dem „Top Company 2025“ von kununu ausgezeichnet. Diese Auszeichnung basiert auf anonymen Bewertungen der Mitarbeitenden und positioniert das Unternehmen unter den besten drei in der Finanzbranche in Salzburg. Geschäftsführer Lukas Prodinger dankte dem Team für ihren Beitrag zur Unternehmenskultur, die Wertschätzung und Teamgeist fördert.
Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, präsentierte fünf Trends, die den Tourismus in Kärnten beeinflussen werden. Dazu gehören veränderte Ernährungsgewohnheiten, Kälte- und Sauerstofftherapien sowie die Entwicklung von Best-Ager-Residenzen. Reisenzahn betont die Herausforderungen der Mobilität und die Notwendigkeit, die touristische Struktur zu optimieren. Die Bedeutung von Gesundheit und Langlebigkeit im Tourismus nimmt zu, während die Zahl der Ferienwohnungen steigt.
Thomas Reisenzahn, Chef der Prodinger Tourismusberatung, hebt die Herausforderungen und Chancen im Tourismus hervor. Trotz steigender Kosten und teurerem Personal plant die Mehrheit der europäischen Urlauber, 2025 gleich viel oder mehr für Reisen auszugeben. Wichtige Trends sind internationale Gäste, Nachhaltigkeit, Künstliche Intelligenz und Angebote für ein gesundes Leben. Reisenzahn betont die Notwendigkeit, nachhaltige Initiativen zu kommunizieren, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
Trotz eines Booms im Tourismus steigt die Arbeitslosigkeit in der Branche in Salzburg. Mehr als 31.500 Beschäftigte waren Ende Dezember arbeitslos, was einem Anstieg von 9,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Gastronomie reduziert Öffnungszeiten und Personal, während die Kosten für Mitarbeiter stark gestiegen sind. Technologisierung und der Trend zu weniger Teilzeitstellen beeinflussen ebenfalls den Personalbedarf. Experten warnen vor den Folgen dieser Entwicklungen für die Branche.
Das Jahr 2025 bringt für die Hotellerie sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Steigende Energiekosten und Personalkosten setzen die Margen unter Druck, während die Nachfrage stabil bleibt. Reisende zeigen Optimismus und planen, mehr für Reisen auszugeben. Der Trend zur Internationalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz werden entscheidend sein. Wellnesshotellerie und Profit Management gewinnen an Bedeutung. Thomas Reisenzahn von Prodinger betont, dass Hoteliers mit Mut und Kreativität die Herausforderungen meistern können.
Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Unternehmens. Im Zuge der Budgetierung für das kommende Jahr oder der Erstellung eines Businessplanes kommt daher der Planung der Personalkosten innerhalb der Kostenplanung besondere Bedeutung zu. Hier finden Sie dazu einige Tipps:
Auf Basis des Personalplans oder eines Stellenplans sind zu berücksichtigen:
Dabei ist auch auf saisonale Schwankungen Rücksicht zu nehmen. Für Veränderungen im Laufe des Jahres sollten mit möglichst genauen Datumsangaben gearbeitet werden. Für einen Mitarbeiter der zum Beispiel voraussichtlich am 1.10. eingestellt wird, sind die Kosten bis zum 31.12. nur mit 25 % der Jahreskosten anzusetzen.
Auf Grundlage der Ist-Gehälter der bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können unter Berücksichtigung von Gehaltssteigerungen auf Basis von Kollektivvertrag oder individuellen Vereinbarungen die Bruttogehälter der bestehenden Mitarbeiter geplant werden. Für neu einzustellende Mitarbeiter sind die Gehälter zu schätzen. Ebenso in den Kosten zu berücksichtigen sind unter anderem Sonderzahlungen, Prämien, Provisionen, Überstundenzuschläge und Ähnliches. Hinzu kommen Lohnnebenkosten wie Dienstgeberanteile der Sozialversicherung, Dienstgebebeitrag zum FLAG, Dienstgeberzuschlag, Kommunalsteuer und Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse. Auch Kosten für Fortbildungen und Mitarbeiterevents sollten berücksichtigt werden.
Stand: 17. Dezember 2024
Obgleich ein sehr wichtiges Hilfsmittel in der Praxis, ist die Möglichkeit der Einholung einer Lohnsteuerauskunft nur wenigen bekannt. Die Lohnsteuerauskunft sieht vor, dass der Steuerpflichtige eine Frage zur Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt richten kann und das Finanzamt innerhalb von tunlichst 14 Tagen dazu Auskunft geben muss. Dadurch sollen Haftungsrisiken im Rahmen der Lohnsteuer für den Steuerpflichtigen eingeschränkt werden. Die Frage kann sich sowohl auf bereits verwirklichte als auch auf künftige (Lohnsteuer-)Sachverhalte beziehen.
Eine Lohnsteuerauskunft kann sowohl durch die/den Arbeitgebenden als auch durch Arbeitnehmende beantragt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können diese allerdings nur insofern beantragen, als diese der Lohnsteuerabzug (die Lohnsteuerfrage) direkt betrifft.
Die Erteilung der Lohnsteuerauskunft liegt nicht im Ermessen, sondern das Finanzamt ist verpflichtet, eine Auskunft zu erteilen. Das Gesetz sieht diesbezüglich als Richtwert eine Entscheidungsfrist von 14 Tagen vor, welche damit begründet wird, dass die Auskunft des Finanzamts mitunter eine unmittelbare Auswirkung auch auf die Sozialversicherung hat, weshalb die Entscheidung zeitnah zu treffen ist.
Stand: 17. Dezember 2024
Seit dem Jahr 2022 ist es möglich, dass Unternehmerinnen und Unternehmer einen fiktiven Unternehmerlohn bei der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie ansetzen. Mit der kürzlich erfolgten Anpassung der Forschungsprämienverordnung wurde nunmehr der Stundensatz hierfür von € 45,00 auf € 50,00 angehoben.
Die Forschungsprämie fördert Aufwendungen von Unternehmen im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung mit 14 % bestimmter Aufwandspositionen. Ein fiktiver Unternehmerlohn kann im Rahmen der Forschungsprämie nur dann angesetzt werden, wenn die Unternehmer unentgeltlich für ihr Unternehmen im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung tätig sind. Erhält der Unternehmer hingegen eine Vergütung, so kann kein fiktiver Unternehmerlohn angesetzt werden, da die empfangene Vergütung bereits in der Aufwandsposition „Löhne/Gehälter“ für die Forschungsprämie zu erfassen ist. Dies gilt auch dann, wenn die empfangene Vergütung den jährlichen Höchstbetrag des fiktiven Unternehmerlohns (max. € 86.000,00) unterschreiten sollte.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, beträgt der fiktive Unternehmerlohn € 50,00 pro Stunde (bisher € 45,00). Der jährliche Höchstbetrag des fiktiven Unternehmerlohns beträgt pro Person € 86.000,00 (bisher € 77.400,00) und entspricht damit einer maximal anrechenbaren Stundenzahl von 1.720 Stunden.
Für abweichende Wirtschaftsjahre 2023/24 gibt es spezielle Übergangsregelungen, die in der Verordnung beschrieben sind.
Stand: 17. Dezember 2024
Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, welche Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielen und ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln (Kleinunternehmerpauschalierung). Findet die Kleinunternehmerpauschalierung Anwendung, so betragen die pauschal ermittelten Betriebsausgaben 45 % der Betriebseinnahmen (höchstens € 24.750,00) bzw. 20 % der Betriebseinnahmen bei Dienstleistungsbetrieben (höchstens € 11.000,00). Neben den pauschal ermittelten Betriebsausgaben können weiters noch Sozialversicherungsbeiträge, das Arbeitsplatzpauschale sowie 50 % der Kosten für betrieblich genutzte Netzkarten für Massenbeförderungsmittel abgezogen werden. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages steht ebenfalls zu. Ob ein Betrieb als Dienstleistungsbetrieb gilt, wird durch die dazu ergangene Verordnung geregelt.
Die Kleinunternehmerpauschalierung knüpft indirekt an die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer an. Die Anknüpfung an die Umsatzsteuer bewirkt, dass auch bei der Kleinunternehmerpauschalierung im Rahmen der Einkommensteuer ab 1.1.2025 die erhöhte Bruttoumsatzgrenze (analog zur Umsatzsteuer) von nunmehr € 55.000,00 gilt. Die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer bleibt auch dann anwendbar, wenn auf die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer verzichtet wird oder eine andere Umsatzsteuerbefreiung (z. B. Ärzte oder Versicherungsvertreter) dieser vorgeht.
Ob die Kleinunternehmerpauschalierung im Vergleich zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder zur Basispauschalierung steuerlich vorteilhaft ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Vor allem bei Tätigkeiten, welche nur wenige Ausgaben generieren, wie Vortragende, Autoren oder kleine produzierende Betriebe, ist die Kleinunternehmerpauschalierung allerdings häufig die bessere Wahl der Ergebnisermittlung.
Stand: 17. Dezember 2024
In der Praxis wird nunmehr seit vielen Jahren darüber diskutiert, wann und unter welchen Umständen Gewinnausschüttungen an geschäftsführende GmbH-Gesellschafterinnen und -Gesellschafter in die Berechnung der Beitragsgrundlage für die GSVG-Pflichtversicherung einfließen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung erneut bestätigt, dass Gewinnausschüttungen unabhängig von ihrer Höhe in die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung mit einfließen, sofern daneben noch ein weiterer Geschäftsführerbezug vorliegt.
Bereits seit dem Jahr 2019 werden im Rahmen der elektronischen Datenübermittlung die Daten aus der KESt-Anmeldung via FinanzOnline an die Sozialversicherung weitergeleitet, um diese bei der Beitragsvorschreibung zu berücksichtigen. Der VwGH hat im Rahmen seiner Entscheidung (VwGH v. 2. 7. 2024, Ro 2023/08/0006) die bisherige Verwaltungspraxis bestätigt, wonach Gewinnausschüttungen in die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung miteinzubeziehen sind. Der VwGH stellt damit klar, dass die Sozialversicherung sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch Einkünfte aus Kapitalvermögen miteinschließt, die im Rahmen der Organstellung als Geschäftsführer erzielt werden.
Offen lässt der VwGH die Frage, ob eine Versicherungspflicht auch dann besteht, wenn kein Geschäftsführerbezug vorliegt, sondern ausschließlich Gewinnausschüttungen empfangen werden.
Stand: 17. Dezember 2024