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Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand
Steuerberatungs GmbH & Co KG

Haftungsausschluss

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Kammer der Wirtschaftstreuhänder:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG

(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen und Angeboten die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze zum Gegenstand haben.

(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB’s unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

(3) Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen.

(4) Der Auftraggeber (AG) sorgt dafür, dass Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Berater bekannt werden.

(5) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem AG und Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG bedingt, dass Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB’s gelten bei Auftragsbestätigung durch den AG.

§ 2 Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird mittels Angebot und Annahme vereinbart.

§ 3 Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG zu verhindern.

§ 4 Schutz des geistigen Eigentums Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG / Urheberrecht / Nutzung
(1) Der AG ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern, erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art vonProdinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG dem Dritten gegenüber wird nicht begründet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

(3) Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.(4) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum von Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich.

§ 5 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Haftung
(1) Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der durch den AG bereitgestellten Informationen und der darauf basierenden Gutachten, Analysen, Berichte etc. übernimmt Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG keine Haftung

§ 7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
(1) Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrerTätigkeit für den AG bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

(2) Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit nur mit Einwilligung des AG aushändigen.

(3) Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG gewährleistet das Datengeheimnis gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

§ 8 Honoraranspruch
(1) Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den AG.

(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Angebotsannahme durch den AG verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG gleichwohl das vereinbarte Honorar.

(3) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf seiten Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den AG ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind.

(4) Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten von Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.

§ 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der zentralen Niederlassung von Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG.

(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht der zentralen Niederlassung von Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG zuständig. Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2007)

Festgestellt vom Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und zur Anwendung empfohlen vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit Beschluss vom 8.3.2000, adaptiert vom Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen am 23.5.2002, am 21.10.2004, am 18.12.2006 sowie am 31-08-2007.

Präambel
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedern sich in vier Teile: Der I.Teil betrifft Verträge, die als Werkverträge anzusehen sind, mit Ausnahme von Verträgen über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der II.Teil betrifft Werkverträge über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der III.Teil hat Verträge, die nicht Werkverträge darstellen und der IV.Teil hat Verbrauchergeschäfte zum Gegenstand.

(2) Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt, dass, falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

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