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Auf Gedeih & Erwerb

Die Prodinger Gruppe geht gemeinsam mit ihren Kunden unerschrocken neue Wege in der Unternehmensführung und Unternehmensentwicklung. Dies umfasst sowohl die Teilbereiche Steuerberatung, Unternehmensberatung, als auch Marketing und Digitalisierung. So schaffen wir ganzheitliche, oft generationsübergreifende Lösungen, die so individuell sind, wie die Herausforderungen, denen sich der Mittelstand stellen muss.

Fokusthemen

Luft nach oben

Wir sehen die Herausforderung darin, Ihren betrieblichen Erfolg und die unternehmerische Vision mit der steuerlichen Gesetzgebung in Einklang zu bringen. Das ist ein Drahtseil-Akt, der uns seit über 70 Jahren fordert.

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Fokusthemen

Fürchtet euch nicht

Als Inhaber eines Klein- und Mittelbetriebs fühlt man sich in Österreich oft der Willkür mancher Gesetze und Regulierungen ausgeliefert. Doch das muss nicht sein.

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Fokusthemen

Spielt alle Stückerl

Wir sind nicht gern nur eine Nummer, aber bei uns arbeiten derzeit 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist etwas mehr als eine Orgel Tasten hat.

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Fokusthemen

Über allen Gipfeln
nie Ruh’

Über 500 Hotelbetriebe, Destinationen und Seilbahnen vertrauen auf Prodinger, einige von ihnen seit Jahrzehnten. Wir kennen die Herausforderungen der Branche und verstehen, dass es während der Saison keine Verschnaufpause gibt.

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Fokusthemen

Pi mal Staunen

Zahlen sind für uns nicht der Abschluss, sondern der Beginn der Arbeit: So geben unsere spezifischen Branchen-Benchmarks Halt und Sicherheit, damit Sie ganz Ihrer unternehmerischen Intuition folgen können.

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Unsere Kunden

Die Prodinger Gruppe betreut Kunden sämtlicher Branchen. Die äußerst positive wirtschaftliche Entwicklung in Österreich in den letzten Jahrzehnten führt dazu, dass bestehende Betriebe gewachsen und neue entstanden sind. Diese Entwicklung im Tourismus, im Bau- und Immobiliensektor, im Handel und bei den Dienstleistungen dürfen wir als Steuerberater aktiv begleiten und unterstützen. Unsere Kunden schätzen dabei die fundierte Beratung und die Größe der Prodinger Gruppe bei gleichzeitig individueller und persönlicher Betreuung. Und natürlich das gute Gefühl, in Prodinger einen etablierten Partner zu haben, der die Flexibilität eines Kleinunternehmens mit der Sicherheit und Kompetenz eines großen Unternehmens vereint.

Bei Unseren Kunden

Anpacken mit Augenmaß.

Flexinno & Prodinger

Bei Unseren Kunden

Erhebende Momente.

Trauner Baumaschinen & Prodinger

Bei Unseren Kunden

Einander reinen Wein einschenken.

Altstadt Vienna & Prodinger

Bei Unseren Kunden

Einsicht beim Aufstieg.

Treppenbau Möschl & Prodinger

Bei Unseren Kunden

Auf Vertrauen bauen.

Spiluttini Bau & Prodinger

Bei Unseren Kunden

Bodenständige Überflieger.

Flugwerft Zell & Prodinger

Bei Unseren Kunden

Weitblick in der Gastronomie.

Kohlmayr's Gaisbergspitz & Prodinger

Bei Unseren Kunden

Gemeinsam über Stock & Stein.

Actionmobil & Prodinger

Bei Unseren Kunden

Fingerspitzengefühl fürs Feinstoffliche.

Fahnen Gärtner & Prodinger

Bei Unseren Kunden

Schaum schlagen nur in Badewanne.

Badprofi & Prodinger

Bei Unseren Kunden

Gemeinsam unter die Haube kommen.

Restaurant Obauer & Prodinger

Werde Teil von Prodinger!

Wir alle verbringen einen beträchtlichen Teil unseres Lebens in der Arbeit. Umso wichtiger ist es, dies in einem guten Umfeld zu tun, in einem engagierten Team, und für inspirierende, abwechslungsreiche Kunden.

Wir setzen auf Vorsprung durch Qualität und Personalentwicklung. Investitionen in die Aus-und Weiterbildung haben bei uns einen hohen Stellenwert.

Freie Stellen

ZAHLEN AUF DIE WIR
STOLZ SIND

  • 400+

    Klienten, die wir seit mehr als drei Jahrzehnten betreuen

  • 5x

    Steuerberater des Jahres in Folge

  • 8

    Standorte in ganz Österreich

  • 220

    Mitarbeiter in der Prodinger Gruppe

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AKTUELLES

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Presse­aussendungen

Es war manchmal schon richtig knapp. Aber rückblickend lässt sich heute sagen: Der heimische Tourismus hat einmal mehr seine Stärke bewiesen und der Corona-Krise nach Kräften getrotzt. Die Betriebe sind konkurrenzfähig geblieben. Sowohl die Hotelinfrastruktur als auch die Preisentwicklung des Tourismusangebotes haben die kritischen Zeiten überstanden. Bereits im Sommer und Herbst 2022 konnte sich die Nachfrage – vor allem aus den Nahmärkten – wieder erholen. Zuletzt waren die Umsätze gut bis sehr gut, die Buchungen bis zum Ferienende am 8. Jänner 2023 höchst erfreulich.

Leider ist, wie wir wissen, der anfänglichen Kälte im Dezember eine ausgeprägte Tauwetter-Situation mit Regen und hohen Temperaturen bis in die Hochlagen der Alpen gefolgt. Der im Dezember gefallene bzw. erzeugte Schnee hat in vielen Wintersportregionen die Weihnachtsferien gerettet. Auch die aktuell einsetzenden Schneefälle in den meisten alpinen Destinationen werden die Nachfrage wieder ankurbeln.

Energiekosten schlagen voll durch

Es ist absehbar, dass die Betriebe in der Wintersaison dennoch aus mehreren Gründen an Ertragskraft einbüßen werden, denn die Energiekosten schlagen jetzt mit voller Wucht durch. Auch Rohstoff- und Mitarbeiterkosten sowie steigende Zinsen belasten die Betriebswirtschaften enorm. Der willkommene Aufschwung, der 2022 eingesetzt hat, wird dadurch im laufenden Jahr empfindlich gebremst. 

Die Prodinger Beratungsgruppe hat die 4/5-Sterne-Häuser im Bereich der Ferienhotellerie einem Stresstest unterzogen. Für 2023 zeichnet sich dabei ein "Mehrfachschock“ ab, da eine weiterhin hohe Preisdurchsetzung (13-14 % von 2019 bis 2022) aufgrund der steigenden Preissensibilität der Gäste schwierig werden kann. Die Kostensteigerungen und der Zinsanstieg werden die Stressresistenz der Betriebe aufs äußerste herausfordern. Die gestiegenen Rohstoffpreise werden nach diesem Szenario die Wareneinsatzquote der untersuchten Betriebe im Schnitt auf 15 Prozent der Gesamterlöse erhöhen. Bis Ende 2023 wird sich die Kostensteigerung bei Strom, Heizung und Warmwasser verflachen und sich (ohne Förderungen) bei rund 10 Prozent der Gesamterlöse einpendeln. 

Die staatliche Unterstützung durch das „Energiekostenzuschussgesetz 2“ (EKZ 2) erreicht zwischen 50 und 80 Prozent der Mehrkosten, wobei es sich um eine komplexe Förderstruktur mit fünf Stufen je nach Unternehmensgröße handelt. Etwa 68 Prozent aller Hotelbetriebe fallen dabei in die Förderstufe 1, 17 Prozent in Stufe 2 und 14 Prozent in Stufe 3.

Die Kriterien sind so angesetzt, dass die Förderhöhe ähnlich ist wie jene im Zuge der deutschen Strom- und Gaspreisbremse. Dadurch werden grobe Wettbewerbsnachteile für heimische Betriebe hintangehalten. 

Betriebskennzahlen gehen nach unten

Eine für die Profitabilität wichtige Kennzahl, der GOP (Gross Operating Profit = operatives Betriebsergebnis), weist steil nach unten. Der GOP lag über viele Jahre im Median bei 22 Prozent. Nun dürfte dieser Wert im aktuellen Jahr mit 18 Prozent auf einen historischen Tiefpunkt fallen (20 Prozent mit einberechneter Förderung aus dem Energiekostenzuschuss 2).

Trotz Förderung negatives Ergebnis

Unter diesen Vorzeichen müssen die Betriebe im Stresstest trotzdem einen Verlust von einem Prozent (statt eines Verlustes von drei Prozent ohne Energiekostenzuschuss 2) bei ihrem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) hinnehmen.

Causa Prima bleibt das Eigenkapital 

Der Aufbau eines Liquiditätspolsters war während der Corona-Pandemie bis ins Jahr 2022 nicht möglich, da die Förderungen zwar die Verluste abdeckten, aber keine Liquidität erzeugten. Viel Eigenkapital wurde in den letzten Jahren dadurch verbrannt. Und dies in einer Branche mit von Haus aus schwachem Eigenkapital. Eine niedrige Eigenkapitalquote, gepaart mit einem hohen Fixkostenanteil bei gleichzeitig hoher Investitionsintensität, senkt die Krisenfestigkeit für 2023!

Aufgrund der bescheidenen Wirtschaftsaussichten wird die Tourismusnachfrage an Schwung verlieren. Daher ist die Politik gefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen:

Eine bilanzielle Aufwertungsmöglichkeit der stillen Reserven könnte die Widerstandsfähigkeit in den kommenden Monaten erhöhen. Die Möglichkeit einer steuerschonenden Aufwertung bedeutet nicht nur die Darstellung richtiger Werte, sondern verhindert auch die Scheingewinnbesteuerung. Italien hat mit dem Augustdekret aus 2020 die Grundlage für eine steuerfreie Aufwertung von Immobilien geschaffen. Eine entsprechende Regelung in Österreich würde sicherstellen, dass dieser aktuell bestehende Wettbewerbsnachteil gegenüber Südtirol beseitigt wird.

Verlustrücktrag

Eine weitere Maßnahme wäre es, den steuerlichen Verlustrücktrag wieder in Kraft zu setzen. Nichtausgleichsfähige Verluste des Jahres 2023 sollten mit positiven Einkünften des Jahres 2022 gegengerechnet werden können.

Prodinger Beratungsgruppe
Thomas Reisenzahn
+43 1 890 730 9
t.reisenzahn@prodinger.at

Die Nachhaltigkeitsaspekte eines Hotels gewinnen stark an Bedeutung. Sie müssen in Zahlen gemessen und klargelegt werden. Bei Hotelneubauten spielen bereits Nachhaltigkeitsaspekte im Berichtswesen eine gravierende Rolle. Förderstellen und Banken werden künftig für das Betriebs- Rating sogenannte ESG-Berichte verlangen. ESG steht dabei für die Kriterien „Environment" (Umwelt), „Social" (Soziales) und „Governance" (Unternehmensführung). Die Berichte legen im Einzelnen dar, wie das Unternehmen die Natur schützt (oder ihr schadet), was der Betrieb seinen Mitarbeitern bietet und wie das Unternehmen in der Region verankert ist.

Jeder Hotelier ist gut beraten, vor der kommenden Wintersaison Einsparungsmöglichkeiten, insbesondere bei Strom, Gas und Öl, zu prüfen, um seinen Verbrauch und den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Solche Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs können erhebliche Auswirkungen auf einzelne Hotelbereiche haben. In der Unternehmensführung hat sich aber die Überprüfung der Nachhaltigkeit mit Hilfe von Kennzahlen noch nicht durchgesetzt. „Kennzahlen kennen Unternehmer in der Regel nur von der wirtschaftlichen Seite und von den Verrechnungsstandards her. Das wird sich künftig ändern, da solche Daten und Nachweise eingefordert werden“, erklärt Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung.

ESG-Performance-Daten dienen Banken, Anlegern und Förderinstitutionen zur Bewertung potenzieller Investitionen

Mit den ESG-Berichten und Messungen mittels Benchmarks muss dargelegt werden, wie nachhaltig der Betrieb agiert. Bei Umwelt („Environment") geht es um Initiativen rund um Energieeffizienz, Abfallreduzierung und Wassereinsparung. Diese Aktivitäten im Hotel müssen mit Kennzahlen und qualitativ hochwertigen Branchenvergleichen unterlegt werden. Der soziale Teil („Social") umfasst Unternehmensrichtlinien für Gesundheit und Wohlbefinden, Vielfalt und Bezahlung sowie faire Arbeitspraktiken. Und Unternehmensführung („Governance") bezieht sich auf die Integration eines touristischen Betriebes in der Destination. Die Arbeitsgemeinschaft Prodinger, Regulus, Vionmo und akaryon hat zur Steuerung der Nachhaltigkeitsaktivitäten ein ESG-Indikatoren-System erarbeitet. Einerseits für die Messung und andererseits für die Erreichung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen.  Dies erhöht nicht nur die die Resilienz, sondern auch die Profitabilität und schafft Wirkung (Impact), damit die Hotelbetriebe den neuen Anforderungen seitens Förderstellen, Kreditinstituten und Anlegerinteressen gerecht werden können. 

Eine ESG-konforme Entwicklung der Hotelbetriebe sollte so wenig aufgeschoben werden wie der Kampf gegen den Klimawandel selbst. Gäste werden sich bei der Wahl einer Unterkunft solche Darstellungen in Zukunft vermutlich genau ansehen (ebenso auch potentielle Mitarbeiter, was die betrieblichen Maßnahmen betrifft). „Millennials waren vielleicht die erste Generation bewusster Verbraucher und Mitarbeiter, die sich umweltfreundliche Hotels und Initiativen gegen den Klimawandel gewünscht haben. Aber sie werden sicherlich nicht die letzte sein“ hält Reisenzahn fest und betont, dass es höchste Zeit ist, Erstellung und Implementierung von ESG-Konzepten anzugehen; gerne mit professioneller Unterstützung durch die Prodinger Beratungsgruppe.

Prodinger Beratungsgruppe
Thomas Reisenzahn
+43 890 730 9
t.reisenzahn@prodinger.at

Die Prodinger Beratungsgruppe hat die 4/5-Sterne-Häuser im Bereich der Ferienhotellerie einem Stresstest unterzogen (siehe Berechnungen). Untersucht wurden die Belastungen durch höhere Energie- und Rohstoffkosten, der Mitarbeitermangel sowie die steigende Inflation und Zinsen. Wie die Analyse zeigt, könnten die Teuerung, der stotternde Privatkonsum in den Bereichen Freizeit und Urlaub, der Mitarbeiterengpass und die hohen Energiekosten den Aufschwung des heimischen Tourismus in den kommenden Jahren empfindlich bremsen.

Aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise wird sich die Wareneinsatzquote um zwei Prozentpunkte, von 13 auf 15 Prozent der Gesamterlöse, erhöhen. Anziehen werden auch die Mitarbeiterkosten auf Grund der Verknappung am Mitarbeitermarkt und der zu erwartenden hohen Lohnabschlüsse.

Die Erholungsphase nach der Coronakrise war sehr kurz. Nunmehr wirken sich insbesondere die hohen Energiekosten gravierend auf die Branche aus. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) wird 2022 noch ein Nullsummenspiel sein, da die höheren Energiekosten erst ab dem Herbst voll greifen. Für 2023 ist allerdings ein „Mehrfachschock“ zu befürchten, da all die Kostensteigerungen und der Zinsanstieg die Stressresistenz der Betriebe maximal herausfordern werden. In einem Betrachtungszeitraum bis Ende 2023 prognostiziert Prodinger eine Erhöhung der Energiekosten für Strom, Heizung und Warmwasser um insgesamt 360 Prozent. In diesem Wert ist bereits ein Einsparungspotential von zwölf Prozent des Verbrauchs einkalkuliert.

Die Dienstleistung im Tourismus verteuerte sich bereits in den letzten Jahren. Ein weiterer Kostenausgleich zulasten der Branche scheint nicht mehr möglich. Die europaweit hohe Inflation wird zu einem Rückgang der Kaufkraft der Gäste beitragen. Die Folgen dieser brisanten Lage: die Betriebe werden 2023 einen Verlust von elf Prozent bei ihrem EGT hinnehmen müssen. Das Ergebnis beinhaltet noch nicht die Steuern und Rücklagen.

Die historisch niedrigen Leitzinsen und damit auch die tiefen Kreditzinsen haben schon vielen Betrieben in den letzten Jahren geholfen. Aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die Refinanzierung selbst massiv verteuern wird.

Die Prodinger Gruppe hat die Berechnungen des Stresstests ohne staatliche Hilfen erstellt. Letztere werden allerdings für energieintensive Betriebe mit Sicherheit notwendig werden. 

Link zum Prodinger Fachartikel

Prodinger Tourismusberatung
Thomas Reisenzahn
Geschäftsführer
+43 1 890 730 9
t.reisenzahn@prodinger.at

Pressespiegel

Steuernews

Wo Menschen zusammenarbeiten, lassen sich Konflikte nicht vermeiden. Falls diese aber überhandnehmen und so Kraft und Arbeitszeit in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß binden, sind Führungskräfte aufgerufen, zur Konfliktlösung beizutragen. Hier einige Tipps dazu:

  • In einem ersten Schritt ist es effektiv, sich einen Überblick zu verschaffen und festzustellen, worin der Kern des Konfliktes besteht. Wer sind die Konfliktparteien? Was ist passiert? Falls erforderlich, bieten Sie Schutz, indem Sie z. B. die Streitparteien räumlich trennen.
  • Versuchen Sie, durch Fragen ein tieferes Verständnis für die Beweggründe des Konfliktes zu gewinnen. Worin liegt die Sachebene und worin die Beziehungsebene des Konfliktes?
  • Führen Sie mit den einzelnen Parteien Konfliktgespräche.
  • Nehmen Sie als Führungskraft die Rolle eines Mediators ein und vermitteln Sie zwischen den einzelnen Konfliktparteien. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die für alle Parteien positiv angenommen werden kann. Dies kann bei Bedarf auch von einem externen Mediator unterstützt werden (insbesondere, wenn die Führungskraft selbst im Konflikt involviert ist).

Achten Sie als Führungskraft laufend auf die aktuelle Stimmung im Team, um so möglichst frühzeitig Konflikte in Ihrem Team zu erkennen und entsprechend zu handeln. Dabei ist die Kommunikation mit Ihren Teammitgliedern und zwischen den Teammitgliedern von besonderer Bedeutung.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com

Eine steuerliche Forschungsprämie kann geltend gemacht werden für

  • eigenbetriebliche Forschung und
  • Auftragsforschung.

Die Prämie beträgt 14 % der Forschungsaufwendungen (Ausgaben). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein fiktiver Unternehmerlohn angesetzt werden (gilt erstmalig für Prämien, die das Kalenderjahr 2022 betreffen und nach dem 30.6.2022 erstmalig beantragt werden).

Unter eigenbetrieblicher Forschung ist Forschung und experimentelle Entwicklung im eigenen Betrieb zu verstehen, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder in einer inländischen Betriebsstätte erfolgen.

Beantragt ein Steuerpflichtiger eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung, hat er zwingend ein (kostenloses) Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) vorzulegen. In diesem Gutachten wird die Qualität der Forschung beurteilt. Das Gutachten kann über FinanzOnline beantragt werden.

Auftragsforschung umfasst die in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung. Es dürfen nur Einrichtungen oder Unternehmen beauftragt werden, die auch mit Forschungsaufgaben und experimentellen Entwicklungsaufgaben befasst sind und deren Sitz in einem Staat der EU oder des EWR gelegen ist. Der Auftragnehmer darf nicht unter beherrschendem Einfluss des Auftraggebers stehen oder Mitglied einer Unternehmensgruppe sein, der auch der Auftraggeber angehört. Die Forschungsprämie kann bei Auftragsforschung nur für Aufwendungen von höchstens € 1.000.000,00 pro Wirtschaftsjahr (wenn dieses zwölf Monate umfasst) geltend gemacht werden. Die Forschung muss von einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte in Auftrag gegeben worden sein.

Bereits beim Vertragsabschluss sollte mit dem beauftragten Forscher vereinbart werden, wer die Forschungsprämie beantragt. Die Prämie darf nur einmal geltend gemacht werden.

Dies sind nur einige Eckpunkte zur Forschungsprämie. Weitere Regelungen sind zu beachten.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: Kiattisak - stock.adobe.com

Das Finanzministerium hat das Abgabenänderungsgesetz 2023 zur Begutachtung versandt. Das umfangreiche Gesetzespaket umfasst punktuelle Änderungen in 19 Einzelgesetzen.

Im Einkommensteuergesetz sind unter anderem Änderungen zu folgenden Themen geplant:

  • Bestimmte Entschädigungen, die an Wahlbeisitzer geleistet werden, sollen bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe steuerfrei werden.
  • Die Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen soll wie schon bisher die Entnahme von Grund und Boden zu Buchwerten statt zum Teilwert erfolgen. Daher soll auch die Gebäudebegünstigung bei Betriebsveräußerung und -aufgabe entfallen.
  • Besteuerung von Kapitalvermögen: Bestimmungen zu einer „Digitalen Befreiungserklärung“, die Zurechnung von Dividenden sowie die Anrechnung und Rückerstattung von Kapitalertragsteuer bei zentralverwahrten Aktien sollen normiert werden.
  • Eine Generalnorm für das Stellen von Anträgen und die Ausübung von Wahlrechten soll eingeführt werden.
  • Einkünfte von Ärzten für die Behandlung von Insassen von Justizanstalten, die unter das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz fallen, sollen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit darstellen.
  • Anpassungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen.
  • Regelungen für Übertragungen von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in eine Personengesellschaft.

Die weitere Gesetzwerdung dieses Begutachtungsentwurfes war bei Drucklegung noch abzuwarten.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: mpix-foto - stock.adobe.com

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