Die Messung der Nachhaltigkeit: Die 5 Schritte um ESG-fit zu werden
ESG-Bericht für das Förder- und Kreditwesen
Einen Tourismusbetrieb nachhaltig zu betreiben ist kein Nischentrend mehr, sondern vielmehr die Basis unseres zukünftigen Wohlstands. Dies bedeutet Verantwortung zu übernehmen für die nächsten Generationen. Eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Konformität werden zur Kernvoraussetzung für Förderungen und Finanzierungen. Damit legen sie die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes und auch für die Lebensqualität der Unternehmer, Mitarbeiter, Regionen und Länder. Wirtschafts- und Betriebsstrukturen, die im Einklang mit den natürlichen Ressourcen und unserer Umwelt stehen, soziale Gerechtigkeit fördern und hohen ethischen Standards entsprechen sind das Herzstück unserer Touristik. In fünf Schritten entwickeln wir gemeinsam einen ersten ESG-Bericht und bringen Ihre nachhaltige Unternehmensführung auf das nächste Level:
- Analyse Status Quo & Wesentlichkeitsanalyse
- Datenverarbeitung & Kennzahlenermittlung mittels ESG-Cockpit
- Ableitung künftiger ESG-Maßnahmen (optional)
- Erstellung eines ESG-Berichts in Konformität mit aktuellen und künftigen Richtlinien (CSRD bzw. GRI)
- Integration von ESG-Kennzahlen in das Standard-Management-Reporting
Was bedeutet ESG?
„ESG” ist in aller Munde. Die Abkürzung steht für „Environmental“, „Social“ & „Governance“ und umfasst somit die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Unternehmensführung in sämtlichen Dimensionen. Aufgrund der sich verschärfenden Klimakrise liegt das Hauptaugenmerk dabei aktuell auf dem „E“ der Umwelt. Die Europäische Kommission reagiert mit zahlreichen Initiativen auf diese globalen Herausforderungen, unter anderem mit verschiedenen ESG-Gesetzen:
- EU Green Deal: umfassendes Maßnahmenpaket mit dem Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050.
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Intensivierung der ESG-Berichtspflicht zur Förderung größerer Transparenz und Vergleichbarkeit inkl. einer digitalen Dokumentation.
- Sustainable Finance Disclosure Regulation: regelt für Banken die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in ihren Investmententscheidungen. Finanzmarktteilnehmer müssen für mehr Transparenz bei ESG-Themen sorgen und ausführlich über Nachhaltigkeitsfragen berichten.
- EU-Taxonomie: regulatorisches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Unternehmen, deren Umsätze nicht aus nachhaltigen Aktivitäten resultieren, müssen sich auf steigende Finanzierungskosten einstellen.
Für Beherbergungs- und Tourismusbetriebe stellt einnachhaltiges Betriebsmodell einen wesentlichen Erfolgs- und Differenzierungsfaktor am Markt dar. Doch nicht nur das, in Zukunft werden Unternehmerverstärkt auf ESG-Anforderungen als Voraussetzung für Förderungen und Finanzierungen stoßen. Somit sind neben den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zusätzliche Nachhaltigkeitskennzahlen in den ESG-Dimensionenzu dokumentieren und vorzulegen. Es entsteht damit eine starke Rechenschaftspflicht, nicht nur gegenüber Mitarbeitern, sondern auch gegenüber Interessengruppen wie Investoren, Gästen, Banken und Immobilien-Eigentümern.
Download: ESG Reporting Projektplan CSRD & KMU
1) Analyse Status Quo
Der erste Schritt jeder fundierten Betriebsanalyse undBerichterstattung ist die Bewertung des Status Quo – so auch im Kontext eines ESG-Erstberichts. Diese Bestandsaufnahme findet primär an Ort und Stelle in Form eines ein- bis zweitätigen Workshops statt. Der erste Teil zielt dabei darauf ab, einen umfassendenBlick auf den Stand der Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen zu erarbeiten und bereits bestehende Initiativen zu bewerten. Dies ist die Grundlage für die Wesentlichkeitsanalyse im zweiten Workshopteil. Hier erfolgt die Auswahl der wesentlichen und berichtsrelevanten ESG Dimensionen und Kriterien. Der dritte Abschnitt konzentriert sich auf die quantitative Datenerhebung, in der sämtliche für den Betrieb relevante Datenpunkte erhoben und möglichst automatisiert abgegriffen werden (z.B. Energieverbrauch, Strommix, Wasserverbrauch,Belegschaftsstrukturen, etc.).
2) Datenverarbeitung & Kennzahlenermittlung mittels ESG-Cockpit
Bei der Datenverarbeitung setzen wir das ESG-Cockpit Reporting Tool der Firma akaryon ein. Dieses System erlaubt eine umfassende Verarbeitung und Analyse sowohl quantitativer als auch qualitativer Daten in sämtlichen ESG-Dimensionen. Die im ersten Schritt erhobenen Daten werden nun weiter aufbereitet, qualitätsgesichert und auf ein kompatibles Datenformat für den Import in das ESG-Cockpit gebracht. Im Datenverarbeitungstool selbst werden die Datenpunkte strukturiert und relevante Kennzahlen automatisiert berechnet (z.B. Relationen wie Wasserverbrauch/Nächtigung, etc.). Ebenso werden dabei fehlende Datenpunkte ergänzt bzw. kommentiert.
3) Ableitung zukünftiger ESG-Maßnahmen (optional)
Als optionales Ergänzungsmodul bietet sich an dieser Stelle ein weiterer Workshop zur Diskussion und Einleitung künftiger und zusätzlicher ESG-Maßnahmen abzielt. Durch die Analyse des Status Quo im ersten Schritt sowie der Datenverarbeitung im ESG-Cockpit im zweiten Schritt eröffnet sich nun ein klares Bild auf bisher unter Umständen wenig beachtete, jedoch relevante ESG-Handlungsfelder. Diese können nun strukturiert weiterbearbeitet werden, indem jedes relevante Handlungsfeld im Zuge eines Brainstormings mit potentiellen Maßnahmen befüllt wird. Um die Maßnahmen zu priorisieren, werden diese wiederum anhand der Wesentlichkeitsanalyse und einer Cost-Benefit-Analyse bzw. eines kleinen Business Cases bewertet (z.B. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage in Kombination mit einer Wärmepumpe, etc.).
4) Erstellung eines ESG-Berichts in Konformität mit aktuellen und zukünftigen Richtlinien (CSRD bzw. GRI)
Liegen alle Daten in qualitätsgesicherter und verarbeiteter Form vor, kann die eigentliche Berichterstellung beginnen. Das ESG-Cockpit umfasst dabei alle gängigen und aktuell relevanten Richtlinien. Somit ist eine Konformität der Berichterstattung mit den jeweiligen Normen jederzeit gewährleistet und entspricht den Anforderungen von Banken und Förderstellen (inkl. ESG Data Hub der Österreichischen Kontrollbank OeKB) Die Berichterstellung selbst beginnt mit einem Datenexport aus dem ESG-Cockpit. In weiterer Folge werden Kommentare und ergänzende Textbausteine eingefügt (z.B. Unternehmensprofil, Stellungnahme der Geschäftsführung, etc.). Schließlich wird das Berichtsdokument grafisch aufbereitet und zur Publikation endformatiert.
5) Integration von ESG-Kennzahlen in das Standard-Management-Reporting
Im letzten Schritt wird der Übergang des ESG-Berichtsschwerpunktes vom ersten Statusbericht in einen integralen Bestandteil des Standard-Management-Reportings vorbereitet. Das bedeutet die Aufnahme ausgewählter Kennzahlen in das interne Berichtswesen. Die zu berichtenden Kennzahlen werden dabei gemeinsam definiert. In weiterer Folge wird eine möglichst automatisierte (unterjährige) Datenerhebung und Berechnung sichergestellt. Schließlich erfolgt die Verknüpfung und die Platzierung der ESG-Kennzahlen an der gewünschten Stelle im Standard-Management-Reporting. Damit ist die Grundlage für ein zukunftsfähiges, integriertes und betriebswirtschaftliches ESG-Berichtswesen geschaffen.