Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die bestehende umfangreiche Information zu steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserkatastrophen erneuert und veröffentlicht. Darin finden sich detaillierte Information zu:
- Verlängerung von Fristen
- Anträge zur Erleichterung bei Steuerzahlungen
- Herabsetzung von Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer: Ist man von Katastrophenschäden betroffen, so kann ein entsprechender Antrag bis 31. Oktober gestellt werden (regulär wäre die Antragsfrist mit 30. September abgelaufen).
- Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter
- Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden
- Informationen zu allgemeinen ertragsteuerlichen Begünstigungen, wie z. B. allgemeine Investitionsbegünstigungen, Investitionsfreibetrag, Sonderregelung für Einkünfte aus Waldnutzungen oder Liebhabereibeurteilung
- Außergewöhnliche Belastungen in Zusammenhang mit Hochwasserschäden
- Freibetragsbescheide
- Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
- Abstandnahme von Festsetzung der Grundsteuer
Die gesamte Info ist auf findok.bmf.gv.at unter „Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen“ nachzulesen. Das BMF weist darauf hin, dass die Beurteilung des konkreten Sachverhaltes der zuständigen Abgabenbehörde obliegt.
Stand: 29. Juli 2024
Bild: Animaflora PicsStock – Adobe Stock.com
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