Hofnung für Firmen, die nach E pi demiegesetz ge schlossen wurden.Die Mitte März aufgrund des Epidemiegeset zes geschlossenen Betriebe in Österreich können langsam auf eine Entschädigung hofen. Die entsprechende Verordnung zur Verdienstentgangsregelung sei am 22. Juli in Kraft getreten, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Die Bez irksbehörden hatten aufgrund der C oronapandemie unter anderem z ahlreiche Hotels und Seilbahnen in Westösterreich auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen.Dieses Gesetz aus dem Jahre 1950 sieht für die Zeit der behördlichangeordneten Schließung den Er s atz des vollen Verdienstentgangs vor. Mit dem schnell beschlossenen Covid19-Maßnahmengesetz wurde d ies aber ausgehebelt. Nun ist für die betrofenen Betriebe eine Entschädigung für den Zeitraum bis Ende März möglich. In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten sind bereits über 20.000 Anträge gestellt worden.„Zu beachten ist, dass die diversen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen gegenseitig angerechnet werden, sodass es hier zu keiner Doppelförderung kommen kann“, so Manfred Schekulin von der Prodinger Tourismusberatung.Aufgrund einer Gesetzesnovelle beträgt die Frist für Anträge auf Entschädigungen nun drei Monate.D ie Frist hat mit 7. Juli neu zu laufen b egonnen und endet nach drei Monaten. Anträge auf Entschädigung k önnen bei Bezirksverwaltungsbeh örden gestellt werden.WIEN, SCHWARZACHV iele Skilifte und Hotels wurden im März behördlich geschlossen.APA
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