Entschädigungen nach Epidemiegesetz kosten Bund bis zu 170 Millionen Euro.Gute Nachricht für viele krisengeschüttelte Hotels in Österreich: Nach monatelangem Hickhack wir d die Regierung doch Entschädigungen für entgangene Gewinne auszahlen. Denn in vier Bundesländern (V orarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten) wurden behördliche Hotelschließungen Anfang März noch nach dem später ausgehebelten „Epidemie gesetz“ verhängt – etwa auch in Ischgl. Die Ansprüche betrofener Betriebe an den Bund sind für diese ein bis zwei W ochen vor dem allgemeinen Shut- down deutlich höher als für die Zeit danach. In S umme (inkl. Gas tronomie) beläuft sich die Vergütung nach dem Epidemiegesetz für den Bund auf bis zu 170 Millionen Euro, wie sich aus Berechnungen der Prodinger Tourismusberatung ergibt, die in die Modalitäten involviert is t. Die Summe entspricht dem entgangenen Betriebsergebnis (Ebitda) aus rund 6,3 Millionen entfallenen Nächtigungen, die den Hotels einen Umsatzverlust von 470 Millionen Euro (noch ohne Gastronomie) bescherten.Allerdings wird diese Entschädigung noch um den Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfsfonds reduziert. Die Seilbahnbetriebe dürften aus der Regelung ganz rausfallen.M AG RC ORONA-VERGÜTUNGEN f ür Hotels hängen vom Zeitpunkt der Sperre ab.
Zurück zur Artikelübersicht